18.05.11

Falscher Fuffziger nennt Richter "falschen Professor!"

In jüngster Vergangenheit hat sich Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster mehrfach in verschiedenen TV-Sendungen kritisch über das von Frank Drescher betriebene Geschäftsmodell geäußert. Beispielsweisse auch in dem Beitrag von Akte 2010. Dass die Landingpages, also die Fängerseiten wie z.B. mitfahrportal24.de, ohne Hinweis auf eine Kostenpflicht zu den Abzockportalen drive2u.de und neuerdings mitfahrzentrale-24.de weiterleisten, ist nach Ansicht von Prof. Dr. Thomas Hoeren eindeutig Betrug.

In seiner ruhigen und sachlichen Art hatte Prof. Dr. Thomas Hoeren aber auch Erklärungen dafür, wie es zu der Fülle an sogenannten "Trophäenurteilen" kommen konnte. Diese wurden in fast 14-tägigem Rhytmus vor irgendwelchen deutschen Amtsgerichten errungen.Dabei vertrat Prof. Dr. Hoeren die Auffassung, dass vielfach seine Kollegen an den Amtsgerichten mit der Materie überfordert wären, bzw. sich nicht eingehend genug mit dem Zustandekommen solcher untergeschobener Abonnements-Verträge befassen würden.

In diversen Foren und Blogs wurde bereits darauf hingewiesen, dass solch ein "Trophäenurteil" durchaus auch gezielt herbei geführt werden kann. Dazu müssen sich Kläger und Beklagter nur im Vorfeld des Prozesses über den Ausgang einig sein. Wenn dann beide noch dem sogenannten "vereinfachten Verfahren" zustimmen, ist nicht mal das Erscheinen vor Gericht erforderlich. Dann kann der Richter sich nur auf die ihm präsentierte Aktenlage der beiden Parteien zurückgreifen und muss dem entsprechend entscheiden.

Die öffentlichen Äußerungen von Prof. Dr. Hoeren haben Frank Drescher offensichtlich verärgert. Nur so ist zu erklären, dass er unter dem Namen seiner derzeit noch aktiven Firma OPM Media GmbH einen Blog eröffnet hat, auf dem er es sich nicht hat nehmen lassen, einen kleinen Rachepfeil in Richtung Prof. Dr. Hoeren abzuschießen:

Allein diese Veröffentlichung spiegelt schon die Dreistigkeit von Frank Drescher wider. Es wäre durchaus interessant, die im Urteil erwähnten Personen ausfindig zu machen. Dann könnte man evtl. in Erfahrung zu bringen, ob und in wie weit sich tatsächlich ein Beklagter in seiner Argumentation auf Prof. Dr. Hoeren bezogen hat. So legt Frank Drescher noch eins drauf, denn wer auf "Mehr von diesem Artikel lesen" klickt, bekommt den folgenden Hinweis in seiner Suchmaschinenbefehlszeile angezeigt: nie-auf-den-falschen-professor-hoeren

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