24.05.11

BKA warnt vor neuer Erpressungsvariante durch Schadsoftware

Erpresser missbraucht Logo der Bundespolizei

Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser erneut vor einem aggressiven Computervirus. Es handelt sich um die Variante einer Schadsoftware, die schon am 1. April 2011 Gegenstand einer Warnmeldung war.
Die Version, die aktuell im Umlauf ist, besitzt ein verändertes Layout. Auch sie lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet erneut, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll.
Weiter heißt es, aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes „uKash“ oder über die digitale Währung „Paysafecard“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, wird angedroht, dass die Festplatte des Computers gelöscht wird.
Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung verwenden die Täter rechtswidrig das Logo der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt:
Die Bundespolizei ist nicht Urheber einer solchen Meldung. Im vorliegenden Fall handelt es sich wieder um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag, wenn Sie beim Surfen im Internet eine derartige Pop-Up-Meldung auf Ihrem Computer erhalten!
Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
Weitere Informationen und Hinweise, was Sie im Schadensfall unternehmen können, finden Sie auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) .

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Verwenden Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm und halten Sie es auf dem letzten Stand. Aktualisieren Sie Ihre Software regelmäßig. Sowohl für Internet-Programme wie E-Mail und Webbrowser als auch andere Tools gibt es immer wieder Aktualisierungen, die Sicherheitslücken schließen. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit Schadsoftware kommt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, was neue Sicherheitsbedrohungen angeht. Dann können Sie schneller und professioneller reagieren, wenn Sie es mit einem Virus, einem Wurm oder einer Sicherheitslücke zu tun bekommen.

Weitere Informationen und Hinweise für den Schadensfall können auf der Seite "BSI für Bürger" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgerufen werden.

Quelle: Bundeskriminalamt (BKA)