Im Verfahren um den mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit SMS-Chat-Diensten gegen drei Firmenverantwortliche des Flensburger Unternehmens MintNet GmbH hat die zuständige 6. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel im Verlaufe einer mehrwöchigen Verhandlungspause vor dem kommenden 145. Verhandlungstag die bereits unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehle vollständig aufgehoben. Damit entsprach die Kammer einem entsprechenden Antrag der Verteidigung. Die in dem Verfahren gegen vormals sechs mutmaßliche Tatbeteiligte übrig gebliebenen drei Hauptangeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. hatten bereits jeweils ein Jahr und sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht auf die Beschwerden der Verteidigung hin im vergangenen Sommer ihre Entlassung unter Auflagen anordnete. ... Den drei Angeklagten wird täterschaftlicher gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. Mittels eines ausgeklügelten Firmengeflechts um die Flensburger MintNet GmbH sollen sie in der Absicht sich oder Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, den Be- und Vertrieb von Premium-Mehrwertdiensten verschleiert und arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert sowie zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt haben. ... ... Zwar gehe das Gericht auch weiter von einem dringenden Tatverdacht aus, stütze seine Entscheidung aber auf die Anerkennung des Verhaltens der Angeklagten, die sich seit ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft vollumfänglich an die ihnen erteilten Auflagen und Weisungen gehalten hätten. |
Quelle und vollständiger Bericht: Wirtschaftsblatt.at