17.11.12

Anwältin droht Opfern mit Klage im Auftrag der GWE GmbH

Eine Rechtsanwältin Mölleken mahnt und droht auch gegenüber Verbrauchern für eine GWE Wirtschaftsinformations GmbH rechtliche Konsequenzen an, sollten die Betroffenen nicht endlich "freiwillig" zahlen.

Obwohl die Verbraucher das Vertragsverhältnis widerrufen und angefochten haben, behauptet Frau Mölleken, letztmalig Gelegenheit zu geben, "die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen". Gegen die Bezahlung von 375 Euro könne die ganze Sache beendet werden. Rechtsanwältin Mölleken bekräftigt ihre Drohung mit einer gerichtlichen Klage dadurch, dass sie ihrem Mahnschreiben eine vorgefertigte Klageschrift beifügt. Die Klage verfügt über eine üppige 10seitige Begründung. Mit der Klageschrift soll den Betroffenen offensichtlich klargemacht werden, dass es nicht bei einer bloßen Drohung mit der Klage bleibt.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät: Betroffene sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Wenn keine Unternehmereigenschaften vorliegen, ist die Waffe des Verbrauchers der Widerruf sowie die Anfechtung der behaupteten Forderung.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern