Die unterfränkische Polizei warnt insbesondere Senioren vor sogenannten Wanderlagern oder auch Kaffeefahrten. Versprochene Ausflüge, Busfahrten und jede Menge Geschenke sind oftmals nur die Lockmittel für zweifelhafte Verkaufsveranstaltungen. Erst am Dienstag konnte die Miltenberger Polizei eine mutmaßlich derartige Veranstaltung rechtzeitig verhindern.
Im Miltenberger Fall waren es vermutlich drei Männer aus Norddeutschland, die in einer Gaststätte in Kleinheubach für Dienstagnachmittag zu einem „Großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen“ geladen hatten. In den Einladungsbriefen, die persönlich an Menschen aus dieser Region gerichtet waren, wurde ein großer Geburtstagskorb mit Lebensmitteln in Aussicht gestellt. Darüber hinaus unter anderem auch ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499 Euro.
Die Miltenberger Polizei hatte allerdings bereits im Vorfeld von der Veranstaltung Wind bekommen und die geplante Örtlichkeit am frühen Nachmittag überprüft. Zufällig fuhr einige Zeit vor Veranstaltungsbeginn dann ein Pkw mit drei Männern am Parkplatz vor. Als diese die Beamten bemerkten, legten sie den Rückwärtsgang ein und fuhren davon. Unmittelbar danach konnte eine Streife das Trio dann kontrollieren. Die Insassen zeigten sich unwissend und durften nach einer Personalienfeststellung ihre Fahrt fortsetzen. Gegen 16.30 Uhr waren cirka 25 Personen in der Gaststätte versammelt und warteten auf ihre „Gastgeber“, die sich allerdings kurz darauf telefonisch bei der Wirtin meldeten und die Veranstaltung absagten.
Die unterfränkische Polizei warnt grundsätzlich vor gleichgelagerten Veranstaltungen, denn dabei geht es zumeist nur ums schnelle Geschäft mit den Kunden. Angepriesene Schnäppchen, wie z.B. hochwertige Kochutensilien, Haushaltsgeräte oder Matratzen sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor den Tricks der Verkäufer schützen:
- Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
- Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
Quelle: Bayerische Polizei