17.11.12

Angeblicher Doktor aus Berlin betrog Rentner um 4.500 Euro

Dass Betrüger äußerst einfallsreich sind, ist mittlerweile bekannt. Wenn aber ein Doktor Schwarz aus Berlin am Telefon ist und ein überaus überzeugendes Gespräch mit meist älteren Mitbürgern führt, muss dies seine Wirkung nicht verfehlen. Anders ist es nicht zu erklären, dass erneut mehrere Tausend Euro an Betrüger überwiesen, bzw. mit der Post geschickt wurden.

Über ein Dutzend Fälle wurden im laufenden Jahr bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Der jüngste Fall ereignete sich in Amberg. Im Laufe der vergangenen Woche erhielt ein 89-jähriger Rentner einen Anruf von einem angeblichen Beamten einer Finanzbehörde. Von diesem erhielt der Rentner eine Telefonnummer mit Berliner Vorwahl, unter der er einen gewissen Dr. Schwarz kontaktieren solle. Es gehe um eine Rückzahlung aus einem Fond.

Neugierig geworden rief der Rentner die Nummer an und hatte auch eine Person am anderen Ende, die sich als Dr. Schwarz ausgab. Dieser teilte dem 89-Jährigen mit, dass er 58.000 Euro Rückerstattung aus einem Aktienfond erhalte. Dafür müsse er aber zunächst 2.000 und ein weiteres Mal 2.500 Euro in Scheinen per Post an eine Adresse in Holland schicken. Gesagt getan! Der Rentner packte die Geldscheine in ein Kuvert und vertraute dieses der Post an. Als nur zwei Tage später der vermeintliche Doktor erneut anrief und nochmals 5.500 Euro forderte, wandte sich der Geschädigte an die Polizei und erfuhr, dass er einer Gruppe von Betrügern aufgesessen ist.

Die Telefonnummer mit Berliner Vorwahl wurde von Betrügern angemietet und die Gespräche ins Ausland umgeleitet. Die Masche ist polizeilich bekannt und bereits in einem Sammelverfahren in Niedersachsen anhängig.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Gewinnversprechen, enormen Rückerstattungen aus Aktienfonds oder sonstigen Verlockungen, egal ob im Internet, per Post oder telefonisch. Man sollte sich, bevor man eine geforderte Vorauszahlung tätigt, zunächst überlegen, ob man überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, oder ob man überhaupt in einen Fond eingezahlt hat und im Zweifelsfalle sollte man sich an die Polizei wenden, die dann entsprechende Ermittlungen einleiten kann.

Quelle: Bayerische Polizei