Eine Einladung zu einem großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen in einer Gaststätte oder Hotel am Wohnort – wird gegenwärtig mal wieder an die Bewohner der größeren Städte Sachsen-Anhalts versandt. Doch aus der Freude der Angeschriebenen wird regelmäßig Frust. Sie müssen im Verlaufe der "Feier" ganz schnell feststellen, dass hier nichts anderes abläuft, als eine schnöde Kaffeefahrt - eben nur vor Ort und leicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Die versprochenen Geburtstagsgeschenk-Körbe werden nicht ausgehändigt, aber in nicht enden wollenden Verkaufsgesprächen völlig überteuerte Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich gesundheitlichen Nutzen angeboten.
Das "persönliche Wertgeschenk" in Höhe von knapp 500 Euro wird nach Schilderung von Verbrauchern bei Reisebuchungen verrechnet. Diese Reiseanmeldungen lassen sich zwar problemlos durch einen Widerruf aus der Welt schaffen. Allerdings kassieren die Vermittler dieser Reisen von den Verbrauchern horrende so genannte Beratungs- und Service-Gebühren pro Person für jede gebuchte Reise ab. Da kommen schnell dreistellige Euro-Beträge zusammen. Zwei halleschen Seniorinnen, die in unserer Beratungsstelle vorsprachen, wurden auf diese Art und Weise um jeweils 792 Euro per EC-Cash erleichtert. Glaubhaft schilderten sie übereinstimmend, dass die Vermittlerin die EC-Karten lediglich zum Auslesen der Daten benötigt hätte. Nach drei Tagen würde eine Einkaufskarte für einen Supermarkt mit einem Guthaben von fast 500 Euro zugesandt. Dafür unterschrieben die Verbraucherinnen jeweils ein Formular, welches in einem sofort verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt wurde.
Erst nach der Veranstaltung kam der Schock: Sie haben unterschrieben, sie hätten ein ca. 90-minütiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen und erkennen die Vermittlungsgebühr von 99 Euro per Person und Reise ausdrücklich an. Diese wird laut unterschriebener Quittung weder auf den Reisepreis angerechnet, noch bei Widerruf oder Stornierung der Reiseverträge zurückerstattet. Eine andere Verbraucherin schildert, sie habe (zum Glück) keine EC-Karte dabei gehabt und deshalb nur eine Anzahlung für die gebuchten Reisen geleistet. Dafür erhielt sie keinen Beleg. Alles sollte umgehend zugeschickt werden, was natürlich nicht geschah. Auf der Suche nach einer Adresse wandte sich die Verbraucherin an den Inhaber der Gaststätte, wo die Verkaufsveranstaltung stattgefunden hat. Der allerdings gab sich ahnungslos.
Was hier passiert, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dreiste Abzocke. Die geschädigten Verbraucherinnen haben Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges gestellt. Davon erhalten sie ihr Geld zwar nicht zurück, aber sie wollen, dass es anderen Verbrauchern nicht genauso ergeht. Die Einladungen für derartige Veranstaltungen - wie immer sie auch benannt werden – gehören zur Vermeidung von persönlichem Ärger und finanziellen Verlusten ganz einfach in den Papierkorb.