Im Ermittlungsverfahren gegen einen 43-jährigen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup zeigt sich die Oldenburger Staatsanwaltschaft unnachgiebig. Nach wie vor sind alle Konten des Mannes beschlagnahmt. ... Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug in mehreren 100 Fällen vor. Eine entsprechende Anklage wird zurzeit erstellt. Der 43-Jährige soll auf Kaffeefahrten Teilnehmer mit Überweisungsträgern übers Ohr gehauen haben. Auch wenn Teilnehmer nach abgeschlossenen Verträgen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten, soll er die Beträge für die Ware trotzdem abgebucht haben. |
Quelle und vollständiger Bericht: NWZonline