21.11.12

Mahnschreiben von falschem Inkassobüro

Eine Firma Deutsche Inkasso Dienst GmbH verschickte Zahlungsaufforderungen an zahlreiche KonsumentInnen. Keinesfalls sollte Geld überwiesen werden, warnt der AK-Konsumentenschutz. In den der Arbeiterkammer vorliegenden Forderungsschreiben wird behauptet, der Empfänger hätte eine kostenpflichtige Dienstleistung der Firma „Magoo 24 AG“ (Gewinnspieleintragungsservice) in Anspruch genommen und die Spielbeiträge nicht bezahlt. Der AK Kärnten sind ähnliche Inkassoschreiben bekannt, in welchen anstelle der „Magoo 24 AG“ die Firmennamen „Spielgemeinschaft Gewinnprofi-Lotto“ und „Tele49, Tauris Invest B.V.“ angeführt sind.

In allen Fällen fordert der Inkassodienst die KonsumentInnen auf, binnen sieben Tagen einen Betrag von zumeist € 133,45 einzuzahlen. Die angegebene Bankverbindung des Inkassodienstes variiert, in allen Fällen handelt es sich aber um Konten bulgarischer Banken. Für den Fall, dass die Einzahlung nicht erfolgt, droht der Inkassodienst in seinem Schreiben mit gerichtlichen Schritten und der Pfändung. Laut Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, können sich die besorgten SteirerInnen nicht erinnern, je einen Vertrag mit der Firma Magoo24 AG geschlossen zu haben. „Unsere Recherchen haben ergeben, dass es eine Inkasso Dienst GmbH an der angegebenen Adresse gar nicht gibt.“

Da es sich bei den Schreiben offensichtlich um eine neue Art der „Abzocke“ handelt, rät die steirische Arbeiterkammer den Empfängern dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, den Betrag nicht einzuzahlen und eventuell Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Quelle: Arbeiterkammer Steiermark