13.11.12

Teilweises Berufsverbot und Bewährungsstrafe für Abzockanwalt

Ein Gießener Rechtsanwalt, der sich wegen 75-fachen versuchten Betruges vor dem Landgericht verantworten musste, darf weiter als Anwalt arbeiten: Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängten die Richter der Zweiten Strafkammer nur ein teilweises Berufsverbot für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter und den Bereich Fremdgeldverwaltung.

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigung. Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma hatte der Gießener Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Anzeiger