22.11.12

Kaffeefahrtverkäufer geht leer aus; Vertrag sittenwidrig

Denn auf der betrügerischen Kaffeefahrt am 8. Februar 2011 nach Glindow ist Hans B. nach Auffassung des Gerichts Opfer einer arglistigen Täuschung geworden. Der damals abgeschlossene Kaufvertrag sei sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen, schreibt Amtsrichter Frank Moch-Titze in seinem 40-seitigen Urteil. ...

Obwohl er sich überrumpeln ließ, hatte er Glück. Der Mitarbeiter des Verkäufers notierte nämlich die Kontonummer falsch, der Zahlendreher bewahrte den Brandenburger davor, dass sein Konto erleichtert wurde. Doch Unternehmer Andreas Steingrefer (43) ließ nicht locker, forderte das Geld für die Ware. Dabei hatte Hans B. den Kaufvertrag schon längst widerrufen. ...

Steingrefers Behauptung, er habe mit der Gewinnzusage von 1500 Euro gar nichts zu tun, prallt ebenfalls ab. Er müsse beweisen, dass er die zur Fahrt einladende Firma aus Amsterdam nicht lediglich als „Tarnung“ benutzt hat. Für den Richter ist sie eine „Scheinfirma. “ Die ganze Masche bezeichnet der Brandenburger Amtsrichter Richter als Betrug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine Zeitung