Das Landgericht Münster verurteilt einen 53-jährigen Ibbenbürener wegen gewerbsmäßigem Betrug in 129 Fällen zu fast dreijähriger Haftstrafe. Er hatte Gewerbetreibenden mit falschen Rechnungen für ein Internetportal abgezockt. Das Landgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Olaf F. in 129 Fällen seine Kunden gewerbsmäßig betrogen hat. Dabei hat er eine Summe von knapp 13.000 € erschwindelt. Das Urteil: eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Wahrscheinlich muss der 53-Jährige sogar länger brummen, wenn das Amtsgericht Ibbenbüren seine achtmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung widerruft. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe