Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Burat, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel www.outlets.de. Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.
(Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, AZ: 2-03 O 556/00)
Der vzbv hatte gegen die Betreiberin der Internetseite www.outlets.de bereits in der Vergangenheit auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 17. Juni 2010 hatte das LG Frankfurt dem Unternehmen unter anderem untersagt, auf der Internetseite eine Klausel zu verwenden, wonach die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus berechnet wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen mehrfach, woraufhin jetzt das Ordnungsgeld festgesetzt wurde.
Es handelt sich bereits um das zweite Ordnungsgeldverfahren, das der vzbv in diesem Jahr gegen Betreiber von Kostenfallen im Internet eingeleitet hat. Bereits im Mai hat das Landgericht Meiningen auf Antrag des vzbv ein Ordnungsgeld gegen die Webtains GmbH festgesetzt. Diese betreibt die Internetseite www.routenplaner-service.de. Der Webtains GmbH, 2012 zeitweilig vertreten durch Michael Burat, war per einstweiliger Verfügung bereits im Juli 2010 ebenfalls untersagt worden, eine Klausel zu verwenden, nach der die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus verlangt wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen wiederholt. Das Landgericht Meiningen setzte daraufhin ein Ordnungsgeld fest, jedoch nur in Höhe von 9.000 Euro, weil es nicht von einer „bösen Absicht“ der Verwendung dieser Klausel ausging. Die Beschwerde des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde zurückgewiesen, weil auch das Thüringer Oberlandesgericht ein vorsätzliches Handeln verneinte.