06.10.12

Erlischt das Widerrufsrecht nach Login?

Die Rechtslage ist eigentlich klar: Wird ein Vertrag übers Internet geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Egal, ob die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wurde oder nicht. Aber das scheint einige Firmen nicht zu interessieren. Sie versuchen, den Verbrauchern ihr Widerrufsrecht auszureden.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Der Verbraucher muss also bezahlt und der Unternehmer die gesamte Leistung erbracht haben. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht kommt daher bei Verträgen, bei denen der Verbraucher zum Beispiel ein Single-Portal ein Jahr nutzen oder eine Telekommunikationsleistung wahrnehmen kann, gar nicht in Betracht. Denn der Unternehmer hat erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit seine Leistung vollständig erbracht.
Trotzdem scheuen einige Unternehmen nicht davor zurück, das Gegenteil zu behaupten.

Wir halten das Vorgehen der Unternehmen für wettbewerbswidrig und haben Abmahnungen verschickt. Model.de hat ebenso wie edarling.de, edates.de, cougar-flirts.de und bildkontakte.de die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. FreenetSingles und Flirtcafe Online waren erst nach Klagerhebung bereit, den Unterlassungsanspruch anzuerkennen bzw. die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen Parship erging am 16. November 2011 ein Versäumnisurteil. Das LG Bamberg verurteilte am 7. Dezember 2011 (2 HK O 18711) die Firma Eden Single & Freizeit GmbH (www.in-ist-drin.de) dazu, das von uns beanstandete Verhalten zu unterlassen. Die gegen diese Urteil von Eden Single & Freizeit GmbH eingelegte Berufung hat das OLG Bamberg mit Urteil vom 09. Mai 2012 zurückgewiesen.

Wenn ein Unternehmen Ihnen den Widerruf mit der Begründung verweigert, durch Beginn oder teilweise Ausführung der Dienstleistung sei Ihr Recht erloschen, lassen Sie sich nicht verunsichern.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.