20.10.12

AG Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

Das Amtsgericht Lindau am Bodensee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. ...

Der von Melango in Anspruch genommene Verbraucher hatte eine negative Feststellungsklage erhoben, um das Nichtbestehen der Forderung von Melango gerichtlich feststellen zu lassen.

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht