In Erlangen überprüften in der vergangenen Woche Polizeibeamte eine Verkaufsveranstaltung im Erlanger Stadtgebiet. Der Veranstalter flüchtete jedoch noch vor dem Ende seiner Vorführung. Bei der Erlanger Stadtverwaltung und der Polizei wurde bekannt, dass in den Nachmittagsstunden in einer Gastwirtschaft im Stadtosten eine sogenannte "Kaffeefahrt" stattfinden soll. Allerdings lagen beim zuständigen Gewerbeamt die dafür erforderlichen Anmeldungen nicht vor, weshalb eine polizeiliche Überprüfung vorgenommen wurde.
Als der Veranstalter die zivil eingesetzten Polizeibeamten bemerkte, verließ er Hals über Kopf das Lokal. Sämtliche Waren, die er zu Verkaufszwecken dort bereits ausgestellt hatte, ließ er zurück. Die Polizei stellte die herrenlos zurückgelassenen Bettdecken, Matratzenauflagen sowie diverse kosmetische Artikel sicher. Sogar sein EC-Kartenterminal beließ der überstürzt aufgebrochene Veranstalter zurück. Die anwesende Gäste der geplanten Verkaufveranstaltung erhielten zumindest die versprochene Mahlzeit, eine Kaufgelegenheit ergab sich jedoch nicht mehr. Die Polizei prüft nun mögliche gewerberechtliche Verstöße des Veranstalters.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei zur Vorsicht.
- Niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet
fühlen!
Sich auf "Kaffeefahrten" unterhalten lassen, Speisen verzehren und Geschenke annehmen ist dagegen kein Problem. - Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden wird.
Unterschriften sind nie "reine Formsache", mündliche Absprachen immer unwirksam. - Bei Verträgen auf "Kaffeefahrten" auf Datum und Unterschriften
achten.
Die Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden, fehlendes oder falsches Datum erschwert den Widerruf. - Vertragsdurchschrift fordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken