20.08.13

Es gibt sie noch: Abofallen trotz Buttonlösung

Mit Einführung der sogenannten „Buttonlösung“ im August vergangenen Jahres wähnten wir und auch andere ein jahrelanges Ärgernis für endgültig gelöst und tatsächlich war völlige Rückzug der traditionellen Abofallensteller von Michael Burat über Frank Drescher, Alexander Hennig bis zu den Gebr. Andreas und Manuel Schmidtlein zu verzeichnen gewesen. Leider war dem Gesetzgeber der handwerkliche Fehler unterlaufen, Gewerbetreibende nicht in die „Buttonlösung“ einzubeziehen. Das nahmen die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) von David Jähn und Thomas Wachsmuth, geb. Poller und die Vendis GmbH, also Michael Burat, zum Anlass, um mit Abofallen speziell für Gewerbetreibende weitermachen zu können, auch wenn nach wie vor in erster Linie nicht gewerbliche „Kunden“ gefangen werden.

Was jüngst aufgetaucht ist und worüber 123recht.net bereits berichtet hat, lässt uns unwillkürlich an die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns denken, der erst sein Angebot „rund“ macht, bevor er es der anvisierten Kundschaft vorstellt.

„Vollkaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches muss er ja sein, denn er nennt sich Online Content Gmb(h), wobei das klein geschriebene h ein erster Hinweis darauf ist, es vielleicht doch nicht mit einem Kaufmann im Sinne des Gesetzes zu tun zu haben, denn leider finden wir weder im Handelsregister noch in anderen einschlägigen Verzeichnissen eine Online Content Gmb(h), die man eindeutig diesem Verein zuordnen könnte.

Auch die Abfrage in „who-is“-Verzeinissen erbringt nichts wirklich Erhellendes, da die Domain anonym registriert wurde:

Zunächst fangen wir einmal mit den vorgefundenen (bereits schlüsselfertig übergebenen) Abofallen an und schauen uns die Machart und Funktionsweise an:

und klicken auf das rot unterlegte „hier“ zwischen den Pfeilen

Aha, eine „double-Action“-Abofalle, die mit der Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Häkchen bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ aktiviert werden will.

Ganz ähnlich sieht es bei der 2. gefundenen Abofalle tattoo-vorlagen-4u.net aus:

Auch hier finden wir als Betreiber die ominöse Online Content Gmb(h)

Wer die Begriffe zu den o.a. Abofallen in Google eingibt, findet wahrhaft Erstaunliches: Es existieren jede Menge Beiträge mit Hinweisen u.a. auf eine B&B Inkasso, die angeblich das Inkasso für die o.a. Abofallen durchführen will:

Der Inkasso-Dienstleister B&B Inkasso (ohne Rechtsform) lässt sich unter inkasso-forderungen.net ausfindig machen

Ein Impressum oder Anbieterkennung sucht man vergebens.

Fast schon unfreiwillig komisch wird es, wenn man das dazu gebastelte Forum frag-einen-anwalt.net besucht und entsprechende Einträge z.B. eines Dr. Stefan Kerbler liest;

Fazit: diesen eigentlich noch gar nicht aktiven Abofallen, Einträge von echten „Betroffenen“ konnten wir bisher noch nicht feststellen, wurde bereits eine sehr weitreichende Infrastruktur zur Seite gestellt und wir fühlen uns an Bruno Windschers Projekt leemm.com erinnert, von dem nach dem Erstellen seiner Abofallen samt dazugehöriger Infrastruktur auch nichts mehr zu hören war.

Nachtrag:

Innerhalb einer Woche fanden wir im SPAM-Ordner die Rechnung von B&B Inkasso, allerdings ohne den ebenfalls im SPAM-Ordner gelandeten Bestätigungs-Link geklickt, oder gar eine Rechnung von der Online Content GmbH erhalten zu haben. Offensichtlich geht es diesem Nachlese-Abzocker darum, so rasch, wie möglich Kasse zu machen.

Unnötige Details, wie einen Rechnungsempfänger, Rechnungs-Nummer, Registrierungsdatum, die Webseite für die das Inkasso durchgeführt wird, oder gar Hinweise auf die Mehrwertsteuer sucht man vergebens.
Relativ neu ist hingegen die Wahl der Bank mit bulgarischen Tochter der Raiffeisenbank International mit Sitz in Wien.

Geld gibt es dafür keins. Stattdessen ein paar geharnischte Schreiben an die Raiffeisenbank Wien und Sofia, sowie den Schweizer Hoster Hostpoint.