20.08.13

Abzocke mit Zusatzgebühren für Reisebuchung

Nach wie vor locken Gewinnbenachrichtigungen zu Kaffeefahrten. Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. Auffällig zugenommen hat nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dabei der Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten.

Ganze Heerscharen von Anbietern haben damit einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Neben dem Abschluss von Verträgen über angeblich supergünstige Schnäppchenreisen wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Da regelmäßig gleich mehrere Reisen von Paaren gebucht werden, kommt hier schnell eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich zusammen. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an.

Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der wenig vertrauenswürdigen Reiseverträge - meist ohne konkrete Hotel-, Zeit- und Leistungsangaben - auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses zurück zu erhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die dann auch eingefordert werden können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt