Vor einem Jahr wurde die Buttonlösung, die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, gesetzlich eingeführt. Doch noch immer stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zahlreiche Rechtsverstöße bei Online-Vertragsabschlüssen fest und hat bisher 20 Unterlassungsverfahren eingeleitet. Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig. Sie hatte nicht deutlich über Vertragsinhalte wie Laufzeit und Preis aufgeklärt. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Bundesverband