Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Aus dem aktuellen Urteil (vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09) geht hervor, dass Käufer, die online ein Produkt bestellt und zurückgegeben haben, den vollen Kaufpreis zurückverlangen können. Selbst wenn es zu einem Wertverlust bei dem Produkt kam, muss der volle Kaufpreis erstattet werden. Vorausgesetzt, die Ware wurde lediglich geprüft. In solchen Fällen greift die Wertersatzpflicht nicht
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