30.11.10

Vor win-finder.com warnen die Verbraucherzentralen

Bereits Anfang des Monats hatte die Verbraucherzentrale Sachsen vor der neuen Abzockmasche von win-finder.com gewarnt. Leider scheinen die Beschwerden seitdem bundesweit zugenommen zu haben, so dass von den meisten Verbraucherzentralen erneut eine aktuelle Warnung vor win-finder.com veröffentlicht wurde. Um nach den Drahtziehern dieser Gaunerei zu suchen, lohnt ein Blick ins Schweizerische Zug. Dort residieren als führende Köpfe die Damen und Herren des Zuger Kreisels. Unter anderm dürfte dort wohl das Trio Eberle/Kramer/de Soet anzutreffen sein.

Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum - um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen "Gewinnern" auch verschiedene personenbezogene Daten.

Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für www.win-finder.com erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Sie ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg