03.11.10

Warnung vor dubiosen Goldhändlern

Das Goldgeschäft boomt, denn der Rohstoff wird als inflationssicher und wertstabil beworben. Eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für den Goldhandel jedoch nicht erforderlich. Schwierig ist es daher, die Spreu vom Weizen zu trennen und die schwarzen Schafe unter den Händlern zu identifizieren. Werbesprüche wie "Gold für Jedermann" mögen vielversprechend klingen, entpuppen sich aber vielfach als Reinfall. So haben es auch sächsische Verbraucher mit der Telematris Limited mit Geschäftsniederlassung in Berlin erlebt.

"Verbraucher berichten beispielsweise, dass sie bereits im Juni Geld in Höhe von 2.640 Euro im Voraus überwiesen haben und immer noch auf das Gold warten", teilt Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen mit. In einem anderen Fall hat der Betroffene 20.000 Euro im Voraus gezahlt und nach einem halben Jahr wurde das Geld ohne Verzinsung zurücküberwiesen.
"Manche dieser Geschäfte mit vereinbarter Vorauskasse dienen wohl nur der Beschaffung von Geldmitteln", vermutet Görner. Diese werden gut angelegt und nach einiger Zeit zurückgegeben, wenn es sich zu Gunsten des so genannten Goldhändlers vermehrt hat. Die Anleger haben das Nachsehen, weil ihnen das Geld nicht zur Verfügung steht und sie es nicht anderweitig nutzen können.

Mit dem Goldkauf per Vorauskasse über das Internet sollte man daher eher zurückhaltend sein. Ist das Geld einmal überwiesen, ist eine Rückbuchung kaum möglich. Außerdem erfolgt die Korrespondenz meistens unter Angabe von persönlichen Daten, zum Teil ausschließlich über E-Mail oder das Internet. Die Gefahr, auf eine Firma hereinzufallen, die entweder die persönlichen Daten missbraucht oder keinen Gegenwert für das erhaltene Geld liefert, ist relativ hoch. Nur beim direkten Kauf über Kreditinstitute oder autorisierte Goldhändler kann man davon ausgehen, dass es sich um seriöse Geschäfte handelt. Diese lassen sich den Verkauf aber zum Teil ordentlich vergüten, so dass der Gewinn beim Goldkauf wohl eher gering sein dürfte. ...

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen