In den letzten Tagen haben offensichtlich Verbraucher massenweise dubiose Schreiben einer Germania Inkasso Dezernat AG erhalten.
Eine vermeintliche Forderung aus einer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "200 Gewinnspiele / EuroWin, ETM Marketing" in Höhe von 108,40 Euro wird angemahnt. Die Adressaten hätten einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung ( 59,90 Euro ) bis heute nicht beglichen. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Drohkulisse von Mahnbescheid bis Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher aufgebaut.
Viele Rat suchende meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Sie sind verärgert, da sie weder die Rechnung noch deren Anspruchsgrundlage kennen, aber auch verunsichert angesichts der Drohungen.
Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann.
Die Verbraucherzentrale hat gerade mit Gewinnspielbetreibern die Erfahrung gemacht, dass oftmals Verträge untergeschoben werden und keinerlei Nachweis dafür vorliegt, dass es hier zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages gekommen ist.
Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung "abzustottern". |
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt