Mehrmals hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in der Vergangenheit vor Aufkäufern gewarnt, die versuchen private Goldverkäufer über den Tisch zu ziehen. Verena B** hat zunächst alles richtig gemacht und die Eheringe ihrer verstorbenen Eltern von einem ortsansässigen Juwelier schätzen lassen. Dieses Vorgehen hat Methode. Wir haben genau dieses Verhalten in der Vergangenheit häufig beobachtet und können Verbraucher nur warnen, ihr Gold nicht an solch unseriöse Anbieter zu senden. Hier einige Tipps:Grundsätzlich mehrere Angebote einholen, z. B. beim bekannten ortsansässigen Juwelier, bevor man verkauft. Wenn das Gold zwecks Verkauf per Post verschickt wird, sollte man besonders kritisch auf die Vertragsbedingungen achten. Hier gilt es, die Fristen genau zu beachten, die eingehalten werden müssen, wenn das Angebot nicht akzeptabel ist. Zudem müsste garantiert werden, dass zur Wertermittlung der aktuelle Goldtagespreis zugrunde gelegt wird. Auch das Entgelt für das Einschmelzen und die Bearbeitung müssen eindeutig ersichtlich sein. Werbeaussagen wie: "Wir zahlen gute Preise" sind Schall und Rauch! Vorsicht bei "fliegenden Händlern", die nur für kurze Zeit Räume anmieten und dann nur zeitlich begrenzt ihr Angebot vor Ort anpreisen. Sie haben, im Gegensatz zum örtlichen Juwelier, keinen guten Ruf zu verlieren. Wer sicher gehen will, nimmt zum Schätzen zunächst ein Stück, dessen Wert bekannt ist, zum Anbieter mit. Bei Schmuck mit eingestempeltem Goldgehalt ist dieser Wert einfach zu ermitteln: Verena B. wartet nun auf die Rücksendung ihrer Ringe. Wenn sie Pech hat, sind diese schon eingeschmolzen. Auch dies mussten Verbraucher schon bitter zur Kenntnis nehmen. **Name von der Red. geändert |
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein