Shopping vom Fernsehsessel aus – für viele Verbraucher eine bequeme Art, sich Kleidung, Haushaltsgeräte oder Schmuck zu kaufen. Zu den Geschäftspraktiken der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein gehen bei der Verbraucherzentrale Saarland derzeit jedoch vermehrt Beschwerden ein. Grund dafür sind die versteckten Zusatzkosten wie Zahlscheinentgelte, Transportversicherungen sowie Handlingsgebühren, auf die nur im Kleingedruckten hingewiesen wird. "Oft sind die Kosten für diese Gebühren höher als der eigentliche Warenwert", warnt Heike Linster, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Will der Kunde seinen Einkauf zurückgeben, ist es ratsam, die unerwünschten Artikel per Einschreiben mit Rückschein bzw. als Paket mit Paketkarte an Teleshop zu senden. Außerdem empfiehlt die Firma Teleshop eine Rücksendungsnummer anzugeben, die durch einen kostenpflichtigen Anruf auf einer 0900-er Nummer zu erfragen ist. Hierbei entstehen Telefonkosten von teilweise über 50 Euro. Das ist massives Abkassieren durch die Hintertür. Die Juristin weist darauf hin, dass die Ware auch ohne eine solche Rücksendenummer zurückgeschickt werden kann. Bei der Erstattung des Geldes behält das Unternehmen bislang regelmäßig die Gebühren ein. "Das ist gegen die gesetzlichen Vorschriften", betont Heike Linster weiter. ... |