09.11.10

Vor der Abzockmasche win-finder.com warnt die Verbraucherzentrale

Vielen Sachsen ist bereits - oftmals aus leidvoller Erfahrung - bewusst, dass am Telefon keine Kontodaten herausgegeben werden sollen, um zu verhindern, dass unberechtigte Abbuchungen vom Konto erfolgen. Damit die Einnahmen für die unerlaubten Telefonwerber aber weiterhin sprudeln, haben diese eine neue Masche ersonnen. Die Abbuchungen für den Gewinnspieleintragungsdienst www.win-finder.com erfolgen über die Telefonrechnung. Die Telefonnummer ist dem Anrufer ja bekannt.

"Verbraucher, die die telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später den Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für www.win-finder.com erhalten, müssen ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen.
Verbraucherzentralen fordern seit langem eine wirksame gesetzliche Regelung in Form der so genannten Bestätigungslösung, die untergeschobene Verträge verhindern soll. "Momentan ist es jedoch immer noch so, dass Verbraucher, die bereits einen unerlaubten Werbeanruf über sich ergehen lassen mussten, auch noch selbst aktiv gegen untergeschobene Verträge vorgehen müssen", empört sich Wagner.

Wenn sich dieser fragwürdige Posten auf der Telefonrechnung befindet, sollten Verbraucher zunächst schriftlich Widerspruch beim Telefonanbieter einlegen. Dabei sollte auch mitgeteilt werden, wie der Anbieter vorgegangen ist. Darüber hinaus empfiehlt sich, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollte ebenfalls widersprochen werden.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

Von win-finder.com gibt es inzwischen eine weitere Seite, die von den gleichen Gaunern betrieben wird. Aus dem Schweizer Domizil der Herren Faustus Eberle und Jürg Kramer (ASK AG) stammt das Portal windienst.net der Strohfirma Telefon Services Inc. Siehe Beitrag über die Warnung vor windienst.net.