Eine 71-jährige Rentnerin nahm vor einigen Wochen an einer „Kaffeefahrt“ teil. Während der Verkaufsveranstaltung wurden den Teilnehmern preisgünstige Mehrtagesreisen angeboten. Die Seniorin buchte eine dieser Reisen zum Preis von 98 Euro pro Person und unterschrieb an Ort und Stelle eine Einzugsermächtigung für den Reisepreis. Zu Hause stellte sie dann aber fest, dass sie nur eine Abbuchung für ein Beratungsgespräch für die vermeintliche Reise für vier Personen zu je 49 Euro unterschrieben hatte. Der Betrag wurde dann auch von ihrem Konto abgezogen. Sie konnte die Überweisung aber noch rechtzeitig stornieren. Am 29. Oktober wurde von ihrer Bank nachgefragt, ob die Überweisung nun doch ausgeführt werden sollte. Es stellte sich nämlich heraus, dass ein weiterer Überweisungsbeleg bei der Bank eingeworfen worden war, den die Geschädigte weder selber ausgefüllt noch unterschrieben hatte. Die Polizei hat Ermittlungen gegen den 41-jährigen Veranstalter aus Norddeutschland wegen versuchten Betrugs eingeleitet. Der Mann ist bereits mehrfach wegen gleichartiger Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Augsburger Allgemeine