16.11.10

Kaffeefahrten: Polizei hebt Wanderlager aus

Mit unterschiedlichen Tarnungen, aber immer gleicher Masche lockte ein Veranstalter von Kaffeefahrten in Unterfranken: Man versprach 5000 Euro Gewinn aus einem Kreuzworträtsel. Merkwürdig war, dass sich kaum ein „Gewinner“ an seine Teilnahme daran erinnern konnte. In einem Fall war eine angeschriebene Person schon seit mehreren Jahren tot. Und wenn es am Treffpunkt (diesmal in Eibelstadt) ums Auszahlen dieses Gewinns ging, wurden stattdessen die „Gewinner“ zur Kasse gebeten.

Seit Jahren sind die Veranstalter zwischen Bodensee und Oldenburg unterwegs, in Verbraucherschutz-Foren im Internet wird haufenweise gewarnt: Mal tarnten sie sich als angeblicher „Förderverein Historisches Würzburg“, vor dem die Stadt aber warnte: Völlig unbekannt, Vorsicht: Kaffeefahrt!

Mal trat man als „Förderverein Elsaß“ auf, ein anderes mal als „1a-strom“ oder „Kaiserplus Reisen“ – mit der immer gleichen Masche: Vor allem ältere und arglose Menschen zu Verkaufsveranstaltungen zu locken. Um ihnen überteuerte Pfannen oder Reisen anzudrehen. Oder, um ihnen Magnetfeldtherapie-Decken für fast tausend Euro zu verkaufen.

... Drei Tage schaute sich die Polizei das Treiben in einer Gaststätte an, das sich häufig in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Dann griff sie ein.

Bei der Überprüfung stellte die Polizei laut Fuchs Verstöße gegen die Gewerbeordnung fest. ...

Meist stehen Ermittler einer Gemengelage aus Firmen gegenüber: In dem Fall mit einer Firma, die Magnetmatten verkauft (Delta Vital AG), einer Firma, die Reisen verkauft (Arriva Reisen AG), beide mit Sitz im schweizerischen Oetwil. Und schließlich der deutschen Firma, die eingeladen und die Gewinnbenachrichtigungen verschickt hat (Kaiserplus Reisen UG oder Superplus Reisen UG, in der Steinfeldstraße 3 in 39179 Barleben (Sachsen-Anhalt).

Rein rechtlich stellt eine solche Veranstaltung ein „Wanderlager“ dar, das dem zuständigen Gewerbeamt vorher angezeigt werden muss. ...

Bei der Überprüfung stellte sich schließlich auch heraus, dass eine Mitarbeiterin überhaupt nicht über die erforderliche Reisegewerbekarte zum Vertrieb von Urlaubsreisen verfügte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MAIN POST