Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Abzockfalle eines GewinneintragungsdienstesVorsicht, wenn am Telefon von einer Teilnahme an Gewinnspielen die Rede ist. Wer sich darauf einlässt, kann am Ende der Geprellte sein. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend macht. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert in diesem Zusammenhang erneut eine wirksame gesetzliche Regelung in Form einer Bestätigungslösung, die untergeschobene Verträge verhindern soll. Bereits im Oktober warnte die Verbraucherzentrale Thüringen vor dieser Abzockmasche. Derzeit gibt es vermehrt Anfragen über einen sogenannten "Otto-Service", der am Telefon Einkaufgutscheine sowie die Teilnahme an Gewinnspielen versprechen soll. Zunächst vermuten die Betroffenen, dass hinter dem Anrufer ein bekanntes Versandhaus steht. Die böse Überraschung kommt mit der nächsten Telefonrechnung. Dabei stellt sich heraus, dass Verbraucher auf einen Gewinneintragungsdienst hereingefallen sind. So können sich Betroffene wehren:
Die Verbraucherzentrale Thüringen befürchtet, dass künftig mehr Anbieter ihre vermeintlichen Ansprüche über die Telefonrechnung geltend machen werden. Verbraucher sollten deshalb ihre Telefonrechnung regelmäßig und genau prüfen. Das gilt insbesondere auch für Online-Rechnungen und Kontoauszüge. |