Unbekannte Personen behaupten, im Namen von Gerichten tätig zu werden.
Dem Amtsgericht München wurde bekannt, dass sich bei einem Ehepaar in Baden-Württemberg eine unbekannte Person meldete, sich als Rechtsanwalt ausgab und behauptete, dass er Mitarbeiter der Verbraucherzentrale München sei. Er gab an, im Auftrag des Amtsgerichts München zu handeln, da das Ehepaar mit Zahlungen im Rückstand sei. Das Gericht habe vergeblich versucht, das Ehepaar zu erreichen und deshalb die Verbraucherzentrale eingeschaltet.
Ein zweiter Fall betraf das Verwaltungsgericht München. Hier behauptete eine unbekannte Person gegenüber einer in Hessen wohnhaften älteren Dame, er habe im Namen dieses Gerichts ein Inkassoverfahren durchzuführen.
Das Amtsgerichts München warnt davor, am Telefon Daten, insbesondere Bankverbindungen preiszugeben.
Weder wird die Verbraucherzentrale zum Forderungseinzug eingesetzt noch betreiben Gerichte Inkassoverfahren und bedienen sich dazu dritter Personen.
Das Amtsgericht München wird in der Vollstreckung erst dann tätig, wenn ein Urteil erlassen oder ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Dann wird der für den Bezirk zuständige Gerichtsvollzieher vom Gläubiger beauftragt, der sich als solcher auch gegenüber dem Schuldner ausweist.
Quelle: Amtsgericht München