26.11.11

United lda. unterliegt erneut vor Gericht

Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11) hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gefällt.

Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussversäumnisrteil am 17.11.2011 entschieden:

  1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Klägerin hat.

Quelle und vollständiger Bericht: AnzeigenRecht