18.11.11

LG Berlin urteilt: Kein Vertragsschluss bei live2gether.de

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug

Besonders interessant und lesenswert sind die im Urteil aufgeführten Begründungen. Nachfolgend ein kleiner Auszug daraus.

Die Anmeldung der Beklagten auf der Anmeldeseite der Website stellt kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages dar. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Anmeldeformular das Vertragsangebot darstellen sollte, als auch für den Fall, dass die Anmeldung ein Angebot sein sollte. Denn die Anmeldeseite ist nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist ...

Ebenso wenig reicht der Doppelsternchenhinweis auf den Jahrespreis.

Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen.

Den Volltext des Urteils (LG Berlin, AZ: 50 S 143/10 vom 21.10.2011) finden Sie bei Verbraucherrechtliches