10.11.11

Niedersächsische Treuhand droht bei Nichtteilnahme mit Stornogebühren

Verbraucher, die sich zu der Verkaufsveranstaltung der Firma aus Stapelfeld per Antwortkarte angemeldet haben, sollen Stornogebühren von 19,90 Euro zahlen, wenn sie die Reise nicht antreten. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen!

Die Verbraucherzentrale warnte am 31.10. per Presseinformation ("Schnelle Kasse ohne Klasse – Niedersächsische Treuhand lockt zur Verkaufsveranstaltung") vor dem Kaffeefahrtanbieter. Verbraucher, die sich für die Fahrt angemeldet haben, weist die Firma nun darauf hin, dass die Rücksendung der Antwortkarte eine verbindliche Anmeldung darstellt und bei Nichtantritt der Fahrt Stornierungskosten in Höhe von 19,90 Euro anfallen. Ganz offensichtlich will die angebliche Firma die Teilnehmer damit unter Druck setzen, doch mitzufahren und behauptet, dass sie dies "laut Gesetzgeber" tun dürfe. Der Veranstalter kann zwar eine Pauschale in Rechnung stellen, dies hätte dem Verbraucher aber mitgeteilt und vertraglich vereinbart werden müssen. Das ist hier aber nicht geschehen. Denn sowohl im ersten als auch im zweiten Einladungsschreiben heißt es eindeutig, die Hin- und Rückfahrt sowie das Frühstück und ein Getränk seien kostenfrei. Rat der Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, fahren Sie nicht mit und zahlen Sie nicht! Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der Veranstalter einfach behauptet, Sie hätten sich angemeldet.

Erst wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten sollten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen