21.11.11

Adressbuchfirma aus Portugal kassiert Urteil

Gegen die Fa. United lda, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist vor dem AG München (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Versäumnisurteil ergangen.

RA Seeholzer hatte vor dem AG München gegen United lda. eine negative Feststellungsklage anhängig gemacht. Das AG München hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit Vfg. vom 12.09.2011 aufgegeben, binnen einer Notfrist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen.

Dies hat die Fa. United lda. versäumt. Zwar hatte diese mit Schreiben vom 04.11.2011 angezeigt sich verteidigen zu wollen, doch das Schreiben ging erst am 06.11.2011 in München ein.

Es war verspätet. Denn gem. § 276 I ZPO ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach Zustellung der Klage anzuzeigen. Konsequenterweise hat das Gericht dann, ein Versäumnisurteil erlassen.

Quelle und vollständiger Bericht: anzeigen-recht.de