Eine Telefongesellschaft darf Kunden nicht einfach das Telefon sperren, wenn sie einen Teil der Telefonrechnung nicht bezahlen, weil sie ihn für unberechtigt halten. Aufgrund eines Antrags der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht München I per einstweiliger Verfügung gegen die Firma Telefónica Germany entschieden (Beschluss vom 6.10.2011, Az.: 37 O 21210/11).
Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es muss vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg