14.11.11

Petition: Einzug unberechtigter Forderungen soll strafbar sein

Aktuell werden noch Mitzeichner für eine Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen gesucht. Denn immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich Inkassounternehmen bedienen oder gar gemeinsame Sache machen, um Menschen zu schädigen und sich zu bereichern. Da bisher den Inkassounternehmen kaum beizukommen ist, muss eine Regelung her, die das ändert. Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Betreiber von Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten. Schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dem gleichgestellt werden sollten auch der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte. Die Initiatoren plädieren für eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.

Zur Petition

Bitte beachten Sie, dass am 14.12.2011 die Zeichnungsfrist endet.