Im Betrugsprozess gegen eine Wormser Familie brachte der Vorsitzende Richter der 3. Mainzer Strafkammer, Reinhold Koch, am Dienstag die Machenschaften des bandenmäßig organisierten Quartetts auf einen Nenner: „Ihre Firma war eine Gelddruckmaschine, die für einen bestimmten Zeitraum funktionierte“. Lange hätten die Angeklagten „mehr als gut“ davon leben können. Jetzt aber müssen sie die Konsequenzen daraus ziehen: Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Nach den Geständnissen und der Vernehmung verschiedener Zeugen stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich die Familie spätestens im April 2001 zum gewerbsmäßigen Betrug nach der so genannten „Kölner Masche“ zusammen geschlossen hat. Das Unternehmen, das eine Vielzahl von Werbern beschäftigte, von denen sich nahezu alle auf dem betrügerischen Gebiet auskannten und sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten müssen, ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Wormser Zeitung