05.01.12

1,5 Millionen Euro Strafe für Estesa Ltd.

Die italienische Antitrustbehörde hat gestern eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.

Seit Sommer 2011 haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, Büro Bozen Hunderte Verbraucher gemeldet, die sich auf der Seite italia-programmi.net registriert und unbewusst ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Bei der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) gingen über 25.000 Meldungen ein, aber die eigentliche Anzahl der Betroffenen ist wohl weit höher.

Die Antitrustbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der Internetseite eingeleitet und damals bereits vorbeugend verfügt, dass jegliche Tätigkeit, die auf Bewerbung der kostenlosen Nutzbarkeit der von der Seite herunterladbaren Software abzielt, eingestellt werden musste. ...

Seit gestern liegt die Entscheidung der Behörde vor, die drei unlautere Geschäftspraktiken festgestellt hat: Erstens hatte die Betreiberfirma der Website durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab. Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten - z. B. für Gerichtsverfahren und Anwalt - angedroht wurden und somit ein psychischer Druck auf jene Verbraucher ausgeübt wurde, die nicht bereit waren zu zahlen. Als dritte unlautere Praktik wurde schließlich beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde. Für jede der drei festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat die Behörde jeweils eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro, verhängt.

Die Behörde hat ferner bestätigt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Estesa Ltd gegen Verbraucher, die zu Opfern dieser unlauteren Geschäftspraktiken wurden und nicht gezahlt hatten, gerichtlich vorgegangen sei. ...

... Estesa Ltd. muss außerdem den Auszug der Maßnahme auf der besagten Internetseite veröffentlichen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Europäisches Verbraucherzentrum

Die Entscheidung (in italienischer Sprache) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden.