21.01.12

Branchenbuch-Abzocke: BGH stärkt Opfern den Rücken

In der Entscheidung (Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.06.2011 – Az.: I ZR 157/10) ging es um den Vorwurf von Branchenbuch-Abzocke. Ein Unternehmen stellte eine ganze Reihe von Adressverzeichnissen online und verschickte dann an Unternehmen Schreiben die auf den ersten Blick so aussahen, als handle es sich um Korrekturabzüge für bereits bestehende Branchenbuch-Einträge. Wer darauf hereinfiel und die Angebotsbriefe unterschrieben zurückschickte, saß in der Falle. ...

Ein Mitbewerber, der die “echten” Gelben Seiten” herausgibt, zog gegen die Masche vor Gericht – und gewann nach einem Marsch durch die Instanzen vor Deutschlands höchsten Gericht.

Der Bundesgerichtshof stellte nämlich fest, dass formularmäßig aufgemachte Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG verstoßen, wenn sie so angelegt sind, als würde mit der Unterzeichnung und Rücksendung nur eine Aktualisierung im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de