27.01.12

Abzock-Opfer erneut zur Zahlung aufgefordert

Nutzer von „Top of Software“ erhalten derzeit Anwaltspost aus Osnabrück. Sie sollen für ein zweites Abo-Jahr zahlen.

Theresa Abels ist vor zwei Jahren Opfer einer Kostenfalle geworden. Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr.

Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest