11.01.12

Internet-Betrüger geben sich als "falsche Polizeibeamte" aus

Internet-Betrüger versuchen aktuell bundesweit massiv, auf Onlineverkaufsplattformen (hier www.quoka.de) Kunden für hochwertige Elektronikartikel (Ipad II) zu gewinnen.

Die Internet-Betrüger gehen dabei wie folgt vor: Das günstige Angebot weckt die Vorstellung beim Interessenten, ein "Schnäppchen" machen zu können. Vertrauen beim Kaufinteressenten wird erzeugt, indem die Betrüger vortäuschen, seriöse "Polizeibeamte" zu sein. Als Beweis werden den potentiellen Käufern Kopien von Dienstausweisen via Email übersandt. Was der Kunde nicht ahnt: die Dokumente sind verfälscht bzw. werden unberechtigt genutzt!

Später teilt der Internet-Betrüger mit, dass es gerade leider Probleme mit seinem Girokonto habe, daher solle man den Kaufpreis an seine Schwester überweisen oder die Ware in Sylt abholen. So motiviert überweist der Kunde, welcher nicht extra nach Sylt fahren kann, sein Geld auf ein deutsches Girokonto - die Warenlieferung bleibt jedoch aus.

Dies ist so, da die Onlinebetrüger bundesweit eine Vielzahl von Finanzagenten angeworben haben, welche den Tätern Ihr Girokonto für Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt haben. Die Finanzagenten leiten die Zahlungseingänge dann nach Abzug von 10 % via Geldtransferunternehmen (z.B. Western Union) an Geldempfänger im Ausland weiter.

Eine Finanzagentin der Internet-Betrüger konnte durch die Göttinger Polizei (Abteilung Cybercrime 3.2 K) lokalisiert werden - die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Frau hat das LKA Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen außerdem aktuell bei den Landeskriminalämtern NRW, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin.

Da die Betrüger äußerst professionell agieren und immer noch "aktiv" sind, rät die Polizei zu besonderer Vorsicht und empfiehlt:

1. Aufmerksam bleiben, auch bei vermeintlichen Schnäppchen.
2. Im Internet kann man nie sicher sein mit wem man es zu tun hat, nicht von Ausweisen beeindrucken lassen, diese können gefälscht sein.
3. Zahlungen nur im Austausch gegen die Ware leisten (abholen falls möglich)
4. Nicht auf Girokonten dritter Personen überweisen (Verkäufer und Zahlungsempfänger müssen identisch sein!)
4. Identität des Verkäufers überprüfen - z.B. via Telefonrückruf.
5. Über den Verkäufer im Internet informieren - "googln".

Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizeidirektion Göttingen