26.01.12

Abzockmasche gegen Winzer

Vor einer neuen Abzocker-Attacke gegen Weinbaubetriebe warnt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich rät die Kammer dabei, keine noch so seriös oder gar amtlich erscheinende Formulare zu unterschreiben und abzuschicken, ohne deren Inhalt und hier vor allem die meist klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Wer sich durch die Optik eines Formulars leicht täuschen lässt und glaubt, mit seiner Unterschrift den lästigen Papierkram schnell erledigt zu haben, erkennt meist zu spät, dass er einen teuren, aber für den Betrieb wertlosen Vertrag abgeschlossen hat.

Die neue Variante ist der Versand eines Vordrucks einer sogenannten „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ mit Sitz in Düsseldorf, die dort aber über keinen angegebenen Telefonanschluss verfügt. Das nach Standardformular aussehende Papier fordert z.B. den Betriebsleiter eines Weingutes auf, die darin bereits vorgenommenen Eintragungen zu vervollständigen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. Dabei wird gezielt der Eindruck erweckt, einen Eintrag in einem amtlichen Betriebsregister zu komplettieren und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu bescheinigen. Beim gründlichen Lesen des Kleingedruckten wird allerdings klar, dass mit der Unterschrift ein für den Betrieb kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird, bei dem die Gegenleistung lediglich im Eintrag in ein unbedeutendes Informationsportal in den unendlichen Weiten des Internet besteht. Bei zweijähriger Mindestlaufzeit werden dafür fas 1.000,00 Euro fällig.

Die Masche und auch der Akteur sind nicht neu. Die Landwirtschaftskammer verweist auf einschlägige Ergebnisse in den bekannten Internet-Suchmaschinen.

Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz