30.01.12

Euro Lotto Tipp AG scheitert beim Handelsgericht Wien gegen den Verein VPT

Die Euro Lotto Tipp AG hat aufgrund mehrer Berichte von uns versucht, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die uns grob gesagt, die Berichterstattung hätte untersagen sollen. Das Handelsgericht Wien ist nun zu einer sehr wichtigen und richtigen Entscheidung gelangt: Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist abgewiesen! ...

Rechtliche Beurteilung:

Die Beklagte konnte die Wahrheit der zentralen Aussage, nämlich dass es einen Zusammenhang zwischen der Klägerin und unerwünschten Anrufen mit bedrohenden Inhalten gibt, bescheinigen. Schließlich gab es nach den in der Aussendung der Beklagten geschilderten Telefonaten Geldüberweisungen an die Eurolotto Tipp AG"

Ungeachtet dessen hat die Klägerin eingestanden, dass es im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass Vertriebspartner, sohin Call-Center bzw deren Mitarbeiter sich nicht an die Telefonatablauf-Vorgaben der Klägerin halten würden. Nicht erwähnt wird, ob nach Bekanntwerden solcher Anrufpraktiken auch tatsächlich Vertriebspartner überprüft und Vertragsverhältnisse allenfalls unverzüglich beendet worden sind.

Entgegen der Rechtsansicht der Klägerin ist das Verhalten der Vertriebspartner, die in ihrem Auftrag und Namen tätig werden, der Klägerin zuzurechnen. Es kann nicht angehen, dass sich die Klägerin durch Outsourcing einzelner Aufgabenbereiche ihrer Verantwortung entledigt.

Es liegt keine Veröffentlichung von unwahren Tatsachen vor.

Quelle und vollständiger Bericht: Verein-VPT

Den Beschluss zum Nachlesen /Download hier:  Beschluss des HG Wien zu Zahl 22 Cg 74/11t vom 25.01.2012 - Antrag auf einstweilige Verfügung - Euro Lotto Tipp AG vs. Verein VPT- Abweisung