13.01.12

Gefälschte Urheberrechtsabmahnung per E-Mail

Bereits in der Vergangenheit wurden die Namen von bekannten und weniger bekannten "Abmahnkanzleien" dazu genutzt, scheinbar wahllos Abmahnungen wegen nicht näher bezeichneter Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zu verschicken. Momentan versenden angeblich "Winterstein Rechtsanwälte" E-Mails, in denen Verbraucher zur Abwendung weiterer gerichtlicher Schritte zur Zahlung von 50,00 € aufgefordert werden.

"Da auch in diesen E-Mails wieder einiges untypisch und seltsam ist, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um gefälschte Abmahnungen handelt und Betroffene die 50,00 € nicht zahlen sollten", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. So weisen die Abmahnungen verschiedener Betroffener dieselbe IP-Adresse aus. Das kann zwar theoretisch sein, aber wenn dann noch Datum und Uhrzeit exakt übereinstimmen, steht fest, dass es sich hier um Spam-E-Mails handelt. "Spam-E-Mails jeder Art sollte man auf keinen Fall beantworten und am besten nicht einmal öffnen, sondern gleich löschen", so Wagner. Anwaltskanzleien schicken keine Urheberrechtsabmahnungen per E-Mail. Echte Abmahnungen, die auf jeden Fall ernst genommen werden müssen, kommen per Post, da die Adresse des Abgemahnten bekannt ist. Außerdem bezeichnen sie den Verstoß genau und fordern zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr immer eine Unterlassungserklärung.

Dass die Angebote von Potenzmitteln und Spielcasino-Gewinnen als E-Mail-Spam in den Papierkorb gehören, weiß inzwischen wahrscheinlich jeder Verbraucher. Verunsichert sind jedoch viele Verbraucher, wenn es scheinbar ans eigene Portemonnaie geht. E-Mail-Spam lässt sich kaum vermeiden, allenfalls verringern. Der sparsame Umgang mit der eigenen E-Mail-Adresse und entsprechende Einstellungen des E-Mail-Postfaches können helfen.
Dass das leider nicht immer klappt, kann die Verbraucherzentrale Sachsen selbst bestätigen, denn sie hat die vermeintliche Abmahnung ebenfalls erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen