27.01.12

Wer nicht mitfährt, soll Planungskosten zahlen

In den ersten Schreiben hatte die Firma vorgegeben, „allen Geschädigten“ zu bislang vorenthaltenen Gewinnen „verschiedener Firmen“ verhelfen zu wollen – 951,72 Euro für jeden. Tatsächlich handelt es sich dabei selbst um nichts anderes als eine der üblichen Kaffeefahrten, bei der die meist älteren Gäste übers Ohr gehauen werden sollen, erklärt die Verbraucherzentrale Göttingen.

Nun aber, sagt Verbraucherschützerin Kathrin Körber, setzen die Abzocker noch einen drauf: „Konrad Herzog & Partner“ verschickt derzeit Erinnerungsschreiben, in denen auf den festgesetzten Gewinnübergabetermin hingewiesen wird. Weil der Finanzdienstleister es „sehr ungewöhnlich“ finde, dass man auf den Gewinn verzichten wolle, seien für die Angeschriebenen kurzerhand Plätze reserviert worden – für 25 Euro pro Person. Die Drohung am Briefende: „Bei Nichtantritt der Fahrt sind wir laut Gesetzgeber berechtigt, Ihnen die Planungskosten in Rechnung zu stellen.“

Rechtsexpertin Körber dazu: „Das ist ein ganz übler Abzock-Versuch. Niemand muss diesen Betrag zahlen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt