05.08.11

Mario Barth verliert Prozeß beim LG Düsseldorf

Der bedingt witzige Comedian Mario Barth ist beim Landgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, einem Händler die Aufschrift “Nicht quatschen, MACHEN” auf T-Shirts zu untersagen. Das Urteil vom 27.07.2011 ist nunmehr im Volltext verfügbar.

... Vor dem Landgericht Düsseldorf machte Barth eine Verletzung seiner Markenrechte sowie eine unlautere, wettbewerbswidrige Nachahmung geltend.

Nach Ansicht des Landgerichts verfügt der Slogan über keine wettbewerbliche Eigenart, weil es sich um eine zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit handelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: internet-law