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04.11.11

Sicherungsmaßnahmen und Ermittlungen gegen Inkassoforderungen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen betrügerische Inkassofirmen wegen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft deren Konten eingefroren und die vorhandenen Vermögen sichergestellt.Wenn Sie durch einen der nachfolgend genannten Gewinnspieldienste (in rot Schrift) betrogen wurden, haben Sie als Opfer dieser Gauner die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der StA Krefeld geltend zu machen.

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukte „WinnTeam77“, „Easywin“, „Ihr Bonusvorteil“, „Deutschlandtipp“, „Allianz-Tipp ABO“, „Ihr Premiumanteil“, „Giantwinner“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“, „Bonusrunde 100“, „DSM24“ und „Maxxikombi 100“), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), Soldos Inkasso, Bissendorf („Maxxikombi 100“), Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ für CSS Kontor GmbH sowie „Die Gewinnchance 24“ und „Jackpot77“), Focus GmbH, Ludwigshafen („Die Gewinnchance 24“, „Jackpot77“, „Garantie 500“ und „DSM24“), Volox Inkasso, Stadtilm („Die Gewinnchance 24“, „Maxi Win Plus“, „Tipalianz“, „Max Vorteilsgemeinschaft“, „Deutschland sucht den Supermillionär“ und „Hol dir den Preis“) und GMI GmbH, Osnabrück („Big 7 Corporation“) zur Zahlung aufgefordert wurden und auf diese Aufforderung Zahlungen geleistet haben, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 483.763,42 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurden die folgenden Konten der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Kreditinstitute nachstehende Guthabenforderungen bestehen:

Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 184341
156.862,89 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 65462475
37,86 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3100854581
316,35 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3101084741
0,97 EUR
Sparkasse Solingen Kto-Nr. 1326107
20.360,01 EUR
Deutsche Bank Kto-Nr. 123674400
2.709,26 EUR

Durch gerichtlichen Beschluss wurden zudem die Konten der KT Vermögensmanagement UG bei der Postbank (Nr. 0998216434 und 0694303909) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Postbank Guthabenforderungen von insgesamt 199.115,01 EUR bestehen.

Des Weiteren wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG gegen die Firmen Volox Inkasso, GMI GmbH und Culpa Inkasso zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, die in Höhe von 3.000,00 EUR bzw. 12.177,37 EUR bzw. 323,66 EUR bestehen.

Ebenso wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der KT Vermögensmanagement UG gegen die Firma Focus GmbH zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeldn gepfändet, die in Höhe von 9.395,22 EUR bestehen.

Zuletzt ist zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, in Abteilung III des Grundbuches Traar, Amtsgericht Krefeld, Blatt 3155, Gemarkung Traar, Flur 65, Flurstück 318 eine Sicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 EUR eingetragen worden.

Die Maßnahmen erfolgten zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus den Straftaten Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Krefeld, 21.10.2011

Quelle: eBundesanzeiger

09.08.11

Rückgewinnungshilfe für Opfer von Focus Inkasso

Staatsanwaltschaft Frankenthal

5613 Js 31573/10

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 StPO)

In einem bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal unter dem oben genannten Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal vom 03.05.2011, Az. 4b Gs 854/11, zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 843.282,91 EUR in das Vermögen der

Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH,
Sitz: Amtsstraße 8, 67059 Ludwigshafen
Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 62192
vertreten durch den Geschäftsführer
Friedrich Ferdinand Wilhelm von Krogh
, geb. am 10.11.1954 in Mölln

angeordnet. In Vollziehung des Arrestes wurden durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal folgende Forderungen der Gesellschaft gepfändet:

  1. Forderungen gegen Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44137 Dortmund, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus den Konten Nr. 24418206, 2354206, in Höhe von 43.282,91 EUR.

  2. Forderungen gegen Kreissparkasse Rhein-Pfalz, Berliner Platz 2, 67059 Ludwigshafen, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus den Konten Nr. 4010773, 242784, 242693 in Höhe von 600.000,00 EUR

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden Vermögenswerte der Gesellschaft gemäß §§ 111 b ff StPO einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH betreibt den gewerblichen Einzug von überwiegend aus dem Bereich von Gewinnspieleintragungsdiensten stammenden Forderungen. Es besteht der Verdacht, dass die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH in einer Vielzahl von Fällen unter Täuschung über die tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen Inkassohonorare und als Rechtsanwaltsgebühren deklarierte Geldbeträge im Rahmen der Geltendmachung von Verzugsschadensersatz zu Unrecht vereinnahmt hat. Die ergriffenen Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Frankenthal dienen der vorläufigen Sicherung der Ansprüche Geschädigter auf Rückforderung dieser ggf. zu Unrecht vereinnahmten Inkassohonorare und als Rechtsanwaltsgebühren deklarierter Geldbeträge.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder Geschädigte seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, um anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff zu nehmen.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen bedarf zusätzlich noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf.

Frankenthal, den 15.07.2011

Quelle: eBundesanzeiger

10.06.11

Inkasso-Ärger: Das Geschäft mit der Angst

Inkassofirmen haben einen schlechten Ruf. Kein Wunder, denn sie sind gewerbliche Geldeintreiber - und es gibt jede Menge schwarzer Schafe unter ihnen. Die nutzen die Angst der älteren und die Unerfahrenheit der jüngeren Menschen gnadenlos aus. In amtlich wirkenden Schreiben drohen sie mit hohen Zusatzkosten und rechtlichen Konsequenzen und treiben so Menschen in die Enge.

Mahnungen und Schreiben von Inkassofirmen erreichen nicht nur säumige Schuldner, sondern auch immer häufiger völlig überraschte Verbraucher, die auf irgendeine Abzock-Masche hereingefallen sind.

Angeblich soll die Frau vor drei Jahren erneut telefonisch einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Abo schlägt mit 150,- zu Buche. Außerdem fordert die Firma Focus – Gesellschaft für Forderungsmanagement Zinsen, Auslagen und Inkassogebühren. Angeblich könnten sie sogar beweisen, dass die Dame den Vertrag geschlossen hat. Sie hätten eine Auftragsbestätigung verschickt, die jedoch nie angekommen ist. ...

... Eine schriftliche Interviewanfrage wird ebenfalls abgelehnt. Die Firma Focus - Gesellschaft für Forderungsmanagement gibt auch keine Stellungnahme zum Fall. ...

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal in Rheinland-Pfalz gegen das Unternehmen, wegen des Verdachts auf Betrug.

Quelle: SWR - Marktcheck

Quelle: Youtube - scamnewsTV

17.05.11

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Quelle: ebundesanzeiger.de