21.08.13

Internet-Krimineller festgenommen vom LKA Schleswig-Holstein

Langwierige Ermittlungen der Cybercrime-Spezialisten im Landeskriminalamt führten am Mittwoch (21.08.2013) zu der Festnahme eines Beschuldigten von Cybercrime-Delikten in Bad Oldesloe. Um 08.00 Uhr durchsuchten die Ermittler zeitgleich vier Wohnungen in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide und im nordrhein-westfälischen Hamm. Die Aktion richtete sich gegen den 20-jährigen Beschuldigten, Verwandte sowie einen weiteren 20-jährigen Mitbeschuldigten.

Der Hauptbeschuldigte steht nach den derzeitigen Ermittlungserkenntnissen in Verdacht, in jüngerer Vergangenheit Server verschiedener Unternehmen "gehackt" und auf diese Weise unter anderem umfangreiche Datensätze mit Kundendaten, die er zielgerichtet für weitere Straftaten einsetzte, erlangt zu haben. Ferner war er nach aktueller Verdachtslage mit einem Mitbeschuldigten für bundesweite Phishing-Aktionen verantwortlich. Hierbei wurden so genannte Phishing-E-Mails versendet, bei denen durch die optische Aufmachung und gefälschte Absenderdaten der Eindruck entsteht, sie würden von Zahlungsdienstleistern stammen. Durch diese Phishing-E-Mails wurden die Empfänger auf ebenfalls gefälschte Phishing-Seiten geleitet, auf denen sie Konto- und Kreditkartendaten eingeben sollten. Diese wurden dann durch die Beschuldigten ausgespäht. Für die Platzierung der Phishing-Seiten wurden wiederum fremde Server missbraucht oder neue Server unter Nutzung fremder Daten angemietet.

Neben diesen Vorwürfen steht der keiner geregelten Arbeit nachgehende 20-jährige Hauptbeschuldigte in Verdacht, bereits seit Jahren seinen Lebensunterhalt mit zahlreichen Betrugstaten über das Internet zu verdienen. Hierfür soll er die durch Phishing erlangten Daten eingesetzt haben. Auch Verwandte und Bekannte waren möglicherweise im Bilde und wussten um die kriminelle Herkunft durch den Betrug erlangter und an sie zum Teil weitergegebener Wertgegenstände. Es wird diesbezüglich wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt.

Quelle: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

20.08.13

Es gibt sie noch: Abofallen trotz Buttonlösung

Mit Einführung der sogenannten „Buttonlösung“ im August vergangenen Jahres wähnten wir und auch andere ein jahrelanges Ärgernis für endgültig gelöst und tatsächlich war völlige Rückzug der traditionellen Abofallensteller von Michael Burat über Frank Drescher, Alexander Hennig bis zu den Gebr. Andreas und Manuel Schmidtlein zu verzeichnen gewesen. Leider war dem Gesetzgeber der handwerkliche Fehler unterlaufen, Gewerbetreibende nicht in die „Buttonlösung“ einzubeziehen. Das nahmen die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) von David Jähn und Thomas Wachsmuth, geb. Poller und die Vendis GmbH, also Michael Burat, zum Anlass, um mit Abofallen speziell für Gewerbetreibende weitermachen zu können, auch wenn nach wie vor in erster Linie nicht gewerbliche „Kunden“ gefangen werden.

Was jüngst aufgetaucht ist und worüber 123recht.net bereits berichtet hat, lässt uns unwillkürlich an die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns denken, der erst sein Angebot „rund“ macht, bevor er es der anvisierten Kundschaft vorstellt.

„Vollkaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches muss er ja sein, denn er nennt sich Online Content Gmb(h), wobei das klein geschriebene h ein erster Hinweis darauf ist, es vielleicht doch nicht mit einem Kaufmann im Sinne des Gesetzes zu tun zu haben, denn leider finden wir weder im Handelsregister noch in anderen einschlägigen Verzeichnissen eine Online Content Gmb(h), die man eindeutig diesem Verein zuordnen könnte.

Auch die Abfrage in „who-is“-Verzeinissen erbringt nichts wirklich Erhellendes, da die Domain anonym registriert wurde:

Zunächst fangen wir einmal mit den vorgefundenen (bereits schlüsselfertig übergebenen) Abofallen an und schauen uns die Machart und Funktionsweise an:

und klicken auf das rot unterlegte „hier“ zwischen den Pfeilen

Aha, eine „double-Action“-Abofalle, die mit der Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Häkchen bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ aktiviert werden will.

Ganz ähnlich sieht es bei der 2. gefundenen Abofalle tattoo-vorlagen-4u.net aus:

Auch hier finden wir als Betreiber die ominöse Online Content Gmb(h)

Wer die Begriffe zu den o.a. Abofallen in Google eingibt, findet wahrhaft Erstaunliches: Es existieren jede Menge Beiträge mit Hinweisen u.a. auf eine B&B Inkasso, die angeblich das Inkasso für die o.a. Abofallen durchführen will:

Der Inkasso-Dienstleister B&B Inkasso (ohne Rechtsform) lässt sich unter inkasso-forderungen.net ausfindig machen

Ein Impressum oder Anbieterkennung sucht man vergebens.

Fast schon unfreiwillig komisch wird es, wenn man das dazu gebastelte Forum frag-einen-anwalt.net besucht und entsprechende Einträge z.B. eines Dr. Stefan Kerbler liest;

Fazit: diesen eigentlich noch gar nicht aktiven Abofallen, Einträge von echten „Betroffenen“ konnten wir bisher noch nicht feststellen, wurde bereits eine sehr weitreichende Infrastruktur zur Seite gestellt und wir fühlen uns an Bruno Windschers Projekt leemm.com erinnert, von dem nach dem Erstellen seiner Abofallen samt dazugehöriger Infrastruktur auch nichts mehr zu hören war.

Nachtrag:

Innerhalb einer Woche fanden wir im SPAM-Ordner die Rechnung von B&B Inkasso, allerdings ohne den ebenfalls im SPAM-Ordner gelandeten Bestätigungs-Link geklickt, oder gar eine Rechnung von der Online Content GmbH erhalten zu haben. Offensichtlich geht es diesem Nachlese-Abzocker darum, so rasch, wie möglich Kasse zu machen.

Unnötige Details, wie einen Rechnungsempfänger, Rechnungs-Nummer, Registrierungsdatum, die Webseite für die das Inkasso durchgeführt wird, oder gar Hinweise auf die Mehrwertsteuer sucht man vergebens.
Relativ neu ist hingegen die Wahl der Bank mit bulgarischen Tochter der Raiffeisenbank International mit Sitz in Wien.

Geld gibt es dafür keins. Stattdessen ein paar geharnischte Schreiben an die Raiffeisenbank Wien und Sofia, sowie den Schweizer Hoster Hostpoint.

Neue Welle von Phishing-Mails im Umlauf

Es häufen sich Mails, mit denen Betrüger versuchen, an Daten von Bankkunden zu gelangen. Mittels gefälschter Internetseiten real existierender Kreditinstitute werden die Empfänger solcher E-Mails unter dem Vorwand, dass zum Beispiel die Telefon-Banking PIN aus Sicherheitsgründen geändert werden muss, dazu verleitet, einen Link zu öffnen und sensible persönliche Daten einzugeben. Manche dieser Phishing-Mails sind von der Aufmachung her so gut gemacht, dass man Zweifel bekommen kann, ob sie doch nicht echt sind. Es gibt jedoch einige Punkte, die den Übeltäter entlarven können.

Am einfachsten zu durchschauen sind Phishing-Mails, die in fehlerhaftem Deutsch geschrieben oder in fremder Sprache verfasst sind. Auch die fehlende Ansprache mit dem Namen sowie zeitlich drängende Handlungsaufforderungen sind Erkennungszeichen für deratige E-Mails. Ein weiterer Hinweis auf Phishing-Mails ist die Aufforderung, persönliche Daten wie PIN und TAN einzugeben. Wenn die eigene Bank oder Sparkasse bisher nie eine E-Mail, sondern nur per Post Briefe mit Informationen und Mitteilungen versandt hat, deutet dies ebenfalls auf eine Betrugsmasche hin. Hier kann eine telefonische Rückfrage beim eigenen Kreditinstitut die richtige Reaktion sein und Klarheit schaffen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb, Phishing-Mails mit gesundem Misstrauen zu begegnen und folgende Tipps zu beachten:

  • moderne Software (Antiviren-Programm) verwenden und regelmäßig aktualisieren

  • Internetadresse der eigenen Bank oder Sparkasse immer selbst eingeben und beim Online-Banking auf das Verschlüsselungssymbol achten

  • nicht auf derartige Phishing-Mails antworten, sondern einfach ignorieren

  • keine mitgeschickten Links anklicken oder Anhänge öffnen

  • Wer Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, sollte schnell handeln und wenn möglich die PIN umgehend ändern. In jedem Fall das eigenes Kreditinstitut sofort informieren, Onlinezugang und Konto sperren sowie Anzeige bei der Polizei erstatten.

  • Konto im Blick haben, indem regelmäßig die Kontoauszüge überprüft werden

Wer diese Hinweise berücksichtigt, dem kann viel Ärger erspart bleiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Prozess gegen Abdullah Saleh am LG München

Gegen einen der Protagonisten, Abdullah Saleh, wird nun vor dem Landgericht München I, der Prozess eröffnet. Die Anklage lautet auf „gewerbsmässigen Schmuggel u.a.“. ...

Das Verfahren gegen Abdullah Saleh hat das Aktenzeichen 9 KLs 301 Js 183850/11 (2) und findet am 23.09.2013, 09.00 Uhr, im Sitzungssaal B277/2. Stock; Nymphenburger Str. 16, 80335 München,  statt. 

Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.eu

Global Mahnungs Büro Forderungs Service fordert für Anruf Blocker

Unsere Beraterin ... aus Osnabrück berichtet, ein Verbraucher habe eine Mahnung von Global Mahnungs Büro Forderungs Service für "der Anruf Blocker" erhalten. Dem Schreiben ging ein unerwünschter Anruf von einem Unternehmen voraus. Der Anrufer erklärte, er treibe Forderungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein. Der Verbraucher legte auf und erhielt nun die Forderung über 611,18 Euro. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Lockvögel statt Liebe bei Kontaktbörsen im Internet

Kontaktbörsen waren die Hoffnung vieler Singles. Etliche Angebote erweisen sich jedoch als Reinfall und dreiste Abzocke. ...

Inzwischen stellte sich heraus, dass die Anbieter nicht durchweg mit seriösen Methoden arbeiten, dass es vorrangig um schnelle Geldabzocke und den Profit der Plattformen geht, die sich flotte Namen geben. Das Riesenversprechen, im Netz den oder die „Richtige“ einzufangen, lässt sich nur höchst selten realisieren.

Die Schummelei der Portale nimmt zu. Da wird getrickst bei Anmeldebestimmungen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Dass die Singleportale auch Lockvögel beschäftigen, die unter falscher Identität flirten ist nicht neu. Das Geschäftsgebaren der sogenannten Geisterchats hat schon im Jahr 2009 zum Prozeß gegen die Kieler Mintnet-Bande geführt.

Neue Firmen vom Fabrikeinkäufer im Handelsregister eingetragen

Insider und Opfer der betrügerischen Abzockmasche von Fabrikeinkauf.com werden sich vielleicht noch an die Namen der Verantwortlichen erinnern. Einer der daraufhin verurteilten Betreiber hat vor zwei Monaten ein halbes Dutzend neue Firmen im britischen Handelsregister eintragen lassen.

Alle Firmen wurden am gleichen Tag, nämlich dem 21. Juni 2013 mit ihrem Director (s.o.), eingetragen.

Abzocke mit Zusatzgebühren für Reisebuchung

Nach wie vor locken Gewinnbenachrichtigungen zu Kaffeefahrten. Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. Auffällig zugenommen hat nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dabei der Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten.

Ganze Heerscharen von Anbietern haben damit einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Neben dem Abschluss von Verträgen über angeblich supergünstige Schnäppchenreisen wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Da regelmäßig gleich mehrere Reisen von Paaren gebucht werden, kommt hier schnell eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich zusammen. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an.

Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der wenig vertrauenswürdigen Reiseverträge - meist ohne konkrete Hotel-, Zeit- und Leistungsangaben - auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses zurück zu erhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die dann auch eingefordert werden können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

13.08.13

Betreiber betrügerischer Onlineshops verhaftet; StA ermittelt

Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität führt in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe von Betrügern, die arglose Nutzer von Onlineshops um zum Teil sehr hohe Vorkassezahlungen für ihre Bestellungen gebracht haben. Auf Anordnung des Amtsgerichts Göttingen befinden sich drei der Täter seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Die Täter hatten seit Mitte 2011 nach und nach mindestens 35 verschiedene Shops ins Internet gestellt, auf denen sie hochwertige Kaffeevollautomaten und Elektronikartikel zu scheinbar konkurrenzlos günstigen Preisen anboten. Arglose Internetnutzer erfuhren erst nach Aufgabe ihrer Bestellungen, dass bei einer Erstbestellung Lieferung nur gegen Vorkasse möglich sei. Es sind mindestens 1.194 Überweisungen von Geschädigten bekannt geworden, nicht selten über mehrere Hundert Euro. Der Gesamtschaden beträgt ca. 300.000 EUR. Die Ware wurde in keinem einzigen Fall geliefert.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem Geschädigte Anzeige gegen einen Unternehmer aus Northeim erstattet hatten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Täter die Daten des Unternehmers missbraucht und vorgespiegelt hatten, dass er einen der Shops betreibe. Nach umfangreichen Auswertungen hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um einen einzelnen Shop, sondern um eine ganze Serie solcher handelte, was ansonsten gar nicht aufgefallen wäre.

Die im Rahmen der internationalen Rechtshilfe betriebenen Ermittlungen führten zu einer Spur nach Spanien. Dort konnte schließlich einer der Haupttäter von Beamten der Zentralen Kriminalinspektion sowie durch den vor Ort ermittelnden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Göttingen festgenommen werden. Die beiden in Deutschland ansässigen Mittäter wurden zeitgleich verhaftet. Bei den Beschuldigten sind umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt worden.

Quelle: Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Göttingen

Cybertainment: Von der Abzocke zur Kreditvermittlung

Kennen Sie noch die Abofallen der New Content GmbH, ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH, Cybertainment GmbH und der Eventus Lernsysteme GmbH um die Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic? Die, die nicht mehr abzocken wollten, in einer Reportage von Stern TV von ihrem “Mitarbeiter” Hamed G. Arouni enttarnt wurden und sich dann vom allerfeinsten selbst vorgeführt haben? Nebst dem heutigen 5×2.de der Viwa Invest GmbH versucht man sich offenbar auch als “Kreditvermittler” und sorgt dabei für jede Menge Beschwerden von Kreditsuchenden – im Mittelpunkt stehen eine Cervia Finanz GmbH, eine Private Plan GmbH und eine HAG Finanzsanierung Limited.

So findet sich auf Verbraucherschutz.de ein Bericht unter “Cervia Finanz GmbH vermittelt eine Finanzsanierung und keinen Kredit!“, zu welchem es fast 300 Kommentare gibt. Im Kern geht es darum, dass gegen Gebühr eben kein Kredit von der Cervia Finanz vermittelt wird, sondern eine Finanzsanierung in Auftrag gegeben wurde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Abzocknews

Internetbetrug: Warnung vor B&B Inkasso GmbH

Ahnungslosen Internetnutzern wird in einem geschickten Zusammenspiel aus Abofallen-Seiten, geklautem Content, fingierten Rechtsberatungen und nicht existenten Gerichtsurteilen das Geld aus der Tasche gezogen.

Die Betrüger gehen zunächst nach bekanntem Schema vor: Webseiten wie dein-horoskop.net oder tattoo-vorlagen-4u.net suggerieren Verbrauchern nach Registrierung auf der Seite, dass eine zwölfmonatige Mitgliedschaft für 189 Euro entstanden sei.

Quelle und vollständiger Bericht: 123recht.net

Die Masche erinnert an die mehr als zwei Jahre zurückliegende betrügerische Abzocke der Phantomfirma Steger Inkasso, welche mit gefakten Urteilen eine Drohkulisse gegenüber den Opfern aufzubauen versuchte.

Polizei warnt vor Betrug mit "Mobile Payment"-Systemen

Um die Mobiltelefon-Rechnungen ihrer Opfer zu belasten, nutzen Internet-Kriminelle seit einiger Zeit einen Düsseldorfer Anbieter für Mobilfunk basierende Bezahlung. Die Polizei Düsseldorf erklärt die Masche und warnt vor arglosem Umgang mit persönlichen Daten im Internet und auf dem Handy.

Seit April dieses Jahres häufen sich die Anzeigen geprellter Mobilfunkkunden, die scheinbar Opfer einer neuen Betrugsmasche wurden. Hierbei spähen bislang unbekannte Täter die Mobilfunknummern der Geschädigten aus und ermittelten so deren Provider. Als deren angebliche Mitarbeiter rufen sie die Kunden an, bedanken sich für die lange Kundenbeziehung und stellen als Dankeschön eine Gutschrift von in der Regel 120 Euro auf der nächsten Rechnung in Aussicht. Um jedoch in den Genuss des Saldos zu gelangen, erhalten sie eine oder mehrere SMS eines Mobile-Payment-Anbieters. Den darin enthaltenen Code müssen sie entweder ihrem vermeintlichen Kundenbetreuer direkt am Telefon durchgeben oder die SMS an ihn weiterleiten. Mit diesem Code ist es dann den Betrügern möglich, im Internet digitale Bezahlvorgänge zu bestätigen, die sie zuvor mit der Mobilfunknummer ihrer arglosen Opfer angestoßen hatten.

Ermittlungen haben ergeben, dass die Täter wahrscheinlich im Ausland sitzen und dieses System anwenden, um "Credits" bei Online-Games zu bezahlen. Die entsprechend hohen Spiel-Levels, die sie so erreichen, werden anschließend innerhalb der "Community" teuer verkauft und so zu Geld gemacht. In Düsseldorf werden derzeit 18 Fälle bearbeitet; landesweit sind rund 130 Fälle bekannt geworden.

Die Kriminalpolizei warnt daher eindringlich:

  • Seien Sie sensibel, wenn Sie unbekannte Nachrichten erhalten undreagieren Sie nicht auf die oben beschriebenen SMS.

  • Sollten Sie eine solche Kurznachricht erhalten, nehmen Sie persönlich mit ihrem Mobilfunkanbieter Kontakt auf.

  • Nutzen Sie im Zweifel die Möglichkeit, ihren Vertrag so zu ändern, dass Abbuchungen anderer Anbieter nicht mehr möglich sind.

  • Geben Sie im Internet nicht mehr Daten von sich Preis, als zwingend notwendig. Handeln Sie insbesondere restriktiv, wenn es um Adress-, Konto- oder Telefondaten geht.

  • Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an Dritte weiter.

  • Wenn Sie selbst Opfer eines solchen Betruges geworden sind, wenden Sie sich umgehend an die Polizei und warnen Sie ihre Freunde vor dieser Masche.

Quelle: Polizei Düsseldorf

Der Probenzauberer wegen Betrug angeklagt

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam und so kann es schon mal ein paar Jahre dauern bis es zum Prozess gegen Internetbetrüger kommt. Nun hat es auch den Probenzauberer Brian Corvers und dessen Vater erwischt. Opfer der Abzocke sowie Insider werden sich vielleicht noch erinnern an die dreisten Geschäftspraktiken der NewAdMedia und die Portale Probenzauber, Probino und simsen.de. Über die Ermittlungen und die Polizeirazzia in Hochheim berichtete die Netzwelt seinerzeit. Auch der Inkasso-Anwalt Olaf Tank geriet ins Fadenkreuz der Ermittlungen. Als weiterer Inkassobutzi war Stefan Straßburg mit seiner inzwischen insolventen Firma Proinkasso GmbH tätig.

Ein junger Mann ist vor der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Wiesbaden des versuchten und vollendeten Internetbetrugs in 1704 Fällen angeklagt. Doch er erscheint nicht vor seinen Richtern. Er hat sich nach Malaysia abgesetzt.

Nach acht Jahren zäher Ermittlungen haben sie sich endlich getroffen: Richter, Staatsanwalt, zwei Verteidiger: 1704 Fälle von versuchtem und vollendetem Internetbetrug standen auf der Tagesordnung der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht. Wer nicht kam, war der Hauptangeklagte. Er konnte nicht geladen werden.

Sein Mandant habe seinen Lebensmittelpunkt mittlerweile nach Malaysia verlegt, sagte sein Anwalt. Dort habe er eine Wohnung und eine Arbeitserlaubnis – für Internetgeschäfte. Wegen solcher „Geschäfte“ soll sich Brian David C., zum Tatzeitpunkt im Jahr 2005 20 Jahre alt, jetzt verantworten. Auf Seiten wie probenzauber.de, probenexpress.de oder simsen.de soll er arglose Internetnutzer in die Abofalle gelockt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Klage von Teldafax wurde abgewiesen

Unser Redakteur hatte Streit mit Teldafax, dem insolventen Energieunternehmen – und gewann vor Gericht. Das Urteil hat Gewicht vor allem für die mehr als 300.000 ehemaligen Teldafax-Kunden, die der Insolvenzverwalter ebenfalls belangen will. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Flexstrom-Kunden können auf Rückzahlungen hoffen

Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger macht Flexstrom-Kunden Hoffnung. Das Insolvenzverfahren um den Berliner Stromanbieter zieht sich aber noch lange hin. ...

Schulte-Kaubrügger macht den Kunden Hoffnung, zumindest einen Teil ihres Geldes wieder zu sehen. „Die Gläubiger können sehr wohl eine Zahlung erwarten“, meint der Jurist. Wie hoch diese ausfalle, könne er aber jetzt noch nicht abschätzen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Tagesspiegel

Gewinnspiel von GTF-Tank zum Datensammeln

Ein Schreiben aus Horn-Lehe mit der Überschrift "GTF-Tank für Deutschland… günstig Tanken mit dem Fuchs" landet derzeit in den Briefkästen vieler Sachsen-Anhalter. Um sich "bekannt und beliebt zu machen", führt die Firma ein "großes Tanken-Preisrätsel" durch. Angeblich winken wertvolle Preise im Gesamtwert von 24.000 Euro; für die ersten drei Preise sei auch eine Barauszahlung möglich. Wer schnell innerhalb von drei Tagen die Antwortpostkarte zurück schickt, dem wird ein kostenloser Urlaub für zwei Personen in das wunderschöne Venedig, inklusive Flug, Hotel, und Vollpension versprochen. Anzugeben sind neben dem Lösungswort die persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum. Einsendeschluss ist der 14.August 2013.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V warnt: Trotz der verlockenden Gewinne sollten Verbraucher auf keinen Fall daran teilnehmen. Die Existenz der Firma ist fraglich, so fehlen auf dem Briefkopf sämtliche Adress-und Kontaktdaten. Wer an dieser Art von Preisausschreiben teilnimmt, öffnet Datensammlern und -händlern Tür und Tor.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Bundesweite Ermittlungen gegen Kaffeefahrtbetrüger

Unter dem harmlosen Begriff "Kaffeefahrten" zeichnet sich ein betrügerisches Millionengeschäft ab. In einem solchen Fall ermitteln derzeit Kripo und Staatsanwaltschaft in Gießen in Zusammenarbeit mit Polizeidienststellen in ganz Deutschland. Das umfangreiche Verfahren richtet sich gegen bislang 23 Beschuldigte. Auf die Spur kamen die Ermittler durch die Strafanzeige eines 84-Jährigen aus Norddeutschland. Dieser hatte im Jahr 2010 eine Einladung mit einem Gewinnversprechen erhalten. Die Busfahrt führte von Hamburg nach Niedersachsen zu einem abgelegenen Gasthof. Dort wurde dann neben anderen Produkten auch ein Nahrungsergänzungsmittel als neues Gesundheitswundermittel aus den USA angepriesen. Angeblich sei dieses bislang nur Spitzensportlern vorbehalten gewesen und mit seiner einzigartigen Wirkung soll es nun auch in Deutschland vertrieben werden. Der Rentner ließ sich von dem Verkaufsgeschehen beeindrucken. Er sah in dem Wundermittel eine Chance, seine angeschlagene Gesundheit zu verbessern. Ein paar Tage später wurde er in seiner Hamburger Wohnung aufgesucht. Ihm wurde das "Wundermittel", bei dem es sich um schlichte Nahrungsergänzungsmittel handelte, überbracht, für das er insgesamt 3.400 Euro zahlen sollte. Der 84-jährige hat zwar schwere körperliche Leiden, aber einen klaren Kopf. Als er feststellte, dass sich nach Einnahme des teuren Mittels keinerlei Linderung und Wirkung einstellte, machte er sich im Internet schlau. Zunächst stellte er eigene Ermittlungen an und versuchte rechtlich gegen die Firma und das Geflecht an Beteiligten vorzugehen. Als er dabei nicht weiter kam, wandte er sich an die Polizei in Hamburg. Die Ermittlungen der in Hamburg auch für Verbraucherschutzdelikte zuständigen Wasserschutzpolizei hatten im September 2011 in Norddeutschland mehrere Durchsuchungen zur Folge, so unter anderem bei einem Großhändler in Bremen, der Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Eine Vielzahl von Geschäftsunterlagen wurde sichergestellt. Bei der Auswertung stießen die Ermittler erstmalig auch auf die Verbindung zu einem Hersteller der Nahrungsergänzungsmittel in Mittelhessen, bei dem es sich um das auf der Kaffeefahrt des 84-jährigen vielgepriesene "Wundermittel" handelte.

Aufgrund des Umstandes, dass sich eine der Produktionsstätten im mittelhessischen Bereich befand, übernahm die Staatsanwaltschaft Gießen die weiteren Ermittlungen. Schnell wurde deutlich, dass die Aufdeckung der weitverzweigten Geschäftsstrukturen einen überdurchschnittlichen Ermittlungsaufwand erforderte. Neben den länderübergreifenden Polizeidienststellen wurden nunmehr auch die Landeskriminalämter in Hamburg und Berlin sowie die zuständigen Kriminalkommissariate in München und Würzburg an den Ermittlungen beteiligt. Eingebunden in die Ermittlungen wurden darüber hinaus die Veterinärbehörden des Lahn-Dill-Kreises in Herborn und Bremen sowie das Hessische Landeslabor in Kassel, zwecks näherer Untersuchung und Begutachtung der Nahrungsergänzungsmittel.

Ein 65-jähriger Betreiber der genannten Produktionsstätte in Mittelhessen wird beschuldigt, die inkriminierten Nahrungsergänzungsmittel für einen Bremer Großhändler produziert zu haben. Bisherigen Erkenntnissen zufolge erfolgten die Herstellung und der Vertrieb ohne Überprüfung durch die dafür zuständigen Behörden. Weder die Herstellung noch die Deklaration entsprachen den dafür zu beachtenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft Gießen beim Amtsgericht in Gießen insgesamt 16 Durchsuchungsbeschlüsse für Objekte in Hessen, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Bayern und Berlin. Anfang Juni wurden die Durchsuchungsbeschlüsse unter Beteiligung von über 100 Polizeibeamten und drei Staatsanwälten aus Gießen vollstreckt. Gegen den 65-Jährigen und seine Lebensgefährtin, der eine Beteiligung angelastet wird, erließ der Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle. Der 65-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen, der Haftbefehl gegen die Frau gegen eine Kautionszahlung außer Vollzug gesetzt.

Neben umfangreichem Daten- und Aktenmaterial in nahezu allen Durchsuchungsobjekten, darunter rund 200 Aktenordner sowie mehrere PC und Laptops, wurden bei dem Händler in Bremen insgesamt 15 Europaletten mit in Mittelhessen produzierten verkaufsfertigen Nahrungsergänzungsmitteln und ein Kfz beschlagnahmt. In der Produktionsstätte stellten die Ermittler mehrere tausend mit Nahrungsergänzungsmitteln gefüllte Ampullen, 22 Europaletten mit Verpackungsmaterial, rund 200 kg Rohstoffe sowie fünf Maschinen zur Herstellung, Befüllung und Verpackung der Nahrungsergänzungsmittel sicher. Darüber hinaus wurden Geldwerte in sechsstelliger Gesamthöhe auf verschiedenen Konten vorläufig gesichert.

Das umfangreiche Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Verbindung mit Verstößen gegen das Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und Nahrungsergänzungsmittelverordnung geführt. Die Ermittler gehen davon aus, dass über "Kaffeefahrten", wie die eingangs geschilderte, zumindest seit 2011 in großen Mengen Nahrungsergänzungsmittel unter Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften und zu weit überhöhten Preisen bundesweit und im benachbarten Ausland illegal vertrieben wurden. Die Nahrungsergänzungsmittel wurden in Form von Trinkampullen für bis zu vierstellige Eurobeträge als sogenannte "Vitaminkuren", überwiegend an ältere oder gesundheitlich vorgeschädigte Menschen veräußert. Dabei entsprach die Menge an Inhaltsstoffen in den Trinkampullen weder der Deklaration auf der Verpackung, noch waren diese Stoffe überhaupt geeignet, die von den redegewandten Verkäufern angepriesene Wirkung zu erzielen. Die Verdienstspanne war für die Betreiber der "Kaffeefahrten" ausgesprochen lukrativ. Den einzig positiven Effekt hatten die Händler, da sich von der Herstellung bis zum Verkauf der Produkte 35-fache Gewinnspannen summierten.

Die weitreichenden Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zwar ist es gelungen, eine Produktionsstätte stillzulegen. Es besteht jedoch auch weiterhin die Gefahr, über andere Vertriebswege Opfer ähnlicher Verkaufveranstaltungen zu werden. Davor warnen die Ermittler ausdrücklich!

Quelle: StA beim LG Gießen und Polizeipräsidium Mittelhessen

06.08.13

Aktuelle Urteile gegen Kostenfallen auf melango.de und web.de

Vor einem Jahr wurde die Buttonlösung, die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, gesetzlich eingeführt. Doch noch immer stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zahlreiche Rechtsverstöße bei Online-Vertragsabschlüssen fest und hat bisher 20 Unterlassungsverfahren eingeleitet. Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig. Sie hatte nicht deutlich über Vertragsinhalte wie Laufzeit und Preis aufgeklärt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Bundesverband

Europäische Multigewinn Gemeinschaft (EMG 49) treibt wieder ihr Unwesen

69 Euro im Monat für Gewinnspielteilnahme
Unsere Beraterin Jutta Heuer aus Göttingen berichtet, dass die Europäische Multigewinn Gemeinschaft wieder Bestätigungsschreiben über einen angeblich geschlossenen Gewinnspielvertrag verschickt. Eine Verbraucherin erhielt einen Anruf, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie 800 Euro gewonnen habe. In der Hoffnung den Gewinn zu erhalten, gab sie ihre Kontoverbindung an. Kurz darauf wurde ihr in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie einen Vertrag über die Teilnahme an einer Gewinnspielgemeinschaft abgeschlossen habe. Die hierfür anfallenden Beträge von 69 Euro monatlich, werde man von ihrem Konto einziehen. Falls Sie einen derartigen Anruf erhalten, legen Sie sofort auf! Zahlen Sie nicht und geben Sie auf keinen Fall ihre Kontodaten an!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hinter dem Unternehmen Europäische Multigewinn Gemeinschaft steckt laut AGB der Webseite emg49.com eine Firma aus Istanbul.

11. Unternehmensidentität, ladungsfähige Anschrift

Altun Telekomünikasyon Kollektif Sirketi
Atatürk Hava Limani Serbest Bölg. Plz. Ofis n.1301/A Bakirköy/Istanbul
Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Beyhan Nesrin Altun.

Anschrift für Rückfragen (Kundenkorrespondenz):

Europäische Multigewinn Gemeinschaft
15th and 16th Floor
Hanauer Landstraße 126-128
60314 Frankfurt am Main

In den Whois-Daten für die Domain emg49.com taucht mit der Bezeichnung JUVENIS REKLAM noch ein weiterer Name für diese Abzockerbande auf.

Domain Name: EMG49.COM
Registrar URL: http://www.godaddy.com
Updated Date: 2013-03-18 05:04:33
Creation Date: 2012-03-15 08:38:30
Registrar Expiration Date: 2014-03-15 08:38:30
Registrar: GoDaddy.com, LLC
Registrant Name: JUVENIS REKLAM
Registrant Organization: Konsept Tasarim ve Iletisim Hizmetleri Ltd. Sti.
Registrant Street: Tesvikiye Cad. 99/2 Nisantasi
Registrant City: Istanbul

Die gleiche Bande ist auch noch für weitere Gewinnspielseiten verantwortlich. Bei dem Portal www.superziehung.com werden potentielle Opfer mit Gratisverlosungen geködert, um an deren Daten zu gelangen.

Vorsicht: Cold-Calls für Pillen-Abos

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor telefonisch untergeschobenen Abonnements für Vital Perlen des Unternehmens Mare Salidan. Das Nahrungsergänzungsmittel soll geistige und körperliche Frische fördern, schreibt das Unternehmen über sein eigenes Produkt. Am Telefon wird der Eindruck erweckt, man bekäme die Pillen nur einmalig zum Ausprobieren zugeschickt. Der erste Monatsvorrat wird zum Preis von 9,95 Euro geliefert. Wer nicht ausdrücklich kündigt, erhält danach alle acht Wochen weitere Lieferungen zum "Vorzugspreis" von 24,95 Euro zuzüglich 4,90 Euro Bearbeitungsgebühr pro Monatspackung. Der Vertrag soll mindestens ein Jahr laufen. Wer der ständigen Belieferung mit Vital Perlen am Telefon nicht zugestimmt hat, sollte dem angeblich abgeschlossenen Abonnement schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen und die unfreie Rücksendung der ungewollten Ware anbieten, so der Rat der Verbraucherzentrale.

"Obwohl seit einigen Jahren verboten, machen unseriöse Firmen immer noch mit unerlaubter Telefonwerbung Kasse", ärgert sich Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Mit zweifelhaften Methoden bieten sie unterschiedlichste Produkte und Dienste an – zum Beispiel Gewinnspiele, Zeitschriftenabonnements oder wie aktuell Nahrungsergänzungsmittel." Bei einer ausgewogenen Ernährung brauchen gesunde Menschen keine zusätzliche Zufuhr von Nahrungsergänzungsmitteln. Abgesehen davon gilt: Auch am Telefon geschlossene Verträge sind grundsätzlich wirksam. Aber schon im Verkaufsgespräch muss der Anbieter die wesentlichen Vertragsbedingungen nennen. Dies scheint bei der Werbung für die Vital Perlen jedoch nicht der Fall zu sein. Betroffene berichten, die Anrufer hätten den Eindruck erweckt, man würde eine einmalige Probelieferung erhalten und keine weiteren Verpflichtungen eingehen. Von regelmäßigen Pillen-Lieferungen war am Telefon nicht die Rede.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kanzlei U+C erhebt Forderungen für Telefonbetrüger

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. beschweren sich derzeit Verbraucher, die eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Urmann+Collegen aus Regensburg, auch bekannt unter U+C Rechtsanwälte, erhalten haben. Angeblich schulde man einer Firma aus der Türkei 147 Euro für ein Gewinnspielabonnement. Da die Verbraucher sich im Verzug befänden, müssen sie nun auch die durch die Tätigkeit der Rechtsanwälte entstandenen Gebühren erstatten und somit eine Gesamtsumme von 193,41 Euro zahlen. Der ursprüngliche Gläubiger soll die Firma PVZ Service gewesen sein, bei der man telefonisch bereits 2010 ein Abonnement für die Teilnahme an einem Gewinnspiel bestellt habe. Da keine Zahlung erfolgte und auch eine Abbuchung des Betrages vom Konto fehlgeschlagen sei, habe die PVZ Service die Forderung an die Callback Telecommunication Ordu Türkei abgetreten.

In analogen Beschwerden berichteten Verbraucher, dass die Anwälte auch Forderungen aus einem vermeintlichen Zeitungsabonnement mit der PVZ Service nun für eine Firma PGZ Service Antalya anmahnen. Die angeschriebenen Verbraucher sind sich meist der behaupteten Vertragsschlüsse nicht bewusst.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt