29.04.12

Britische Polizei hebt Ring von Kreditkartendaten-Händlern aus

Die britische Serious Organised Crime Agency (SOCA) hat 36 Domains vom Netz genommen, über die gestohlene Kreditkartendaten gehandelt worden sind. Nach eigenen Angaben hat die Behörde dafür unter anderem mit dem FBI und dem US-Justizministerium zusammengearbeitet.

SOCA identifizierte die dazu genutzten E-Commerce-Plattformen als sogenannte Automated Vending Carts (AVC), über die sich große Mengen gestohlener Daten schnell und einfach verkaufen ließen. Besucher werden jetzt zu einem Hinweis umgeleitet, dass die Domains konfisziert sind. ...

... Insgesamt haben die Behörden Verluste von rund 500 Millionen Pfund vereitelt. ...

... Zwei Verdächtige hat die Polizei in Großbritannien verhaftet. ... Einen weiteren Mann, der einen AVC betrieb, hat die Cyber-Crime-Einheit des mazedonischen Innenministeriums festgenommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: zdnet.de

Dreiste Abzocke mit falscher Nachnahme

Als kürzlich der Postbote bei ihm klingelte und ihm eine Nachnahme für seinen Sohn überreichte, schöpfte der Altdorfer zunächst keinen Verdacht. 87 Euro sollte er für die Sendung zahlen. „Ich habe das gutgläubig eingelöst, weil mein Sohn in Nürnberg wohnt und ich in der Vergangenheit schon mehrmals Postsendungen für ihn in Empfang genommen habe“, so Franz M.Dann die böse Überraschung: Angeblich gab es zwei Telefongespräche mit einer Firma Win Deluxe, in deren Verlauf die Freischaltung eines Gewinnspielpakets vereinbart worden sei, entnahm M. dem per Nachnahme übersandten Schreiben aus der Türkei. Franz M.s Sohn werde jetzt automatisch an 500 verschiedenen Gewinnspielen teilnehmen und bekomme darüber hinaus auch noch einen Urlaubsgutschein geschenkt, der für über 2000 Hotels in ganz Europa gelten sollte. Um den Gutschein anzufordern, müsse er sich nur unter der Service-Nummer von Win Deluxe melden.

Service-Nummer? Franz M. las das Schreiben durch, wendete den Brief, suchte auf dem Umschlag und darin nach eventuellen weiteren Schreiben, aber da war nichts. Keine Service-Nummer und auch keine andere Telefonnummer, keine E-Mail-Adresse und keine Angaben über eine eventuelle Web-Seite. Nur eine Adresse: Sht Asim CD Cat ihnsi No 5, Istanbul. ...

Quelle und vollständiger Bericht: n-land.de

Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen.
Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.

Quelle: BZSt - Bundeszentralamt für Steuern

Stundenlanger Ärger statt Gewinn-Übergabe

Sie wusste, auf was sie sich einliess, doch ihre schlimmsten Befürchtungen wurden noch übertroffen: Brigitta Frey hat an einem «Gewinnspiel» der Vilsana AG teilgenommen, die grossmundig tolle Preise ankündigte. ...

Plötzlich seien an den Ausgängen des Saals insgesamt fünf Männer gestanden, die wie Bodyguards beziehungsweise Türsteher aussahen. «Der Referent hielt nun einen Vortrag über sogenannte Magnetmatratzen, lief dabei durch die Tischreihen und streichelte immer wieder älteren Frauen über die Wange», erzählt Frey. Die angeblichen Wundermatratzen würden gegen Knochenbrüche, Rheuma, Gicht und vieles weiteres helfen und hätten eine Garantie von 25 Jahren, gab der Referent an. ...

Als die Stimmung beim Gespräch allmählich gehässig wurde, packte der Referent Frey am Ärmel, sie konnte sich aber losreissen und verliess den Raum fluchtartig. Nach einer weiteren letzten Verkaufspräsentation, bei der es um Bratpfannen ging, war der Spuk um 17.45 Uhr vorbei – geschlagene neun Stunden nach der Ankunft der 40-köpfigen Gruppe im Gerlafingerhof. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Berner Zeitung

Wer steckt eigentlich hinter der Firma Vilsana AG bzw. der Vilsana Product AG um genau zu sein, einem zur deutschen Kaffeefahrtmafia gehörenden Unternehmen, welches mit dubiosen sowie rabiaten Methoden ältere Personen einschüchtert und über den Tisch zieht?

Vilsana Product AG
c/o SMA Swiss Media AG
Gewerbestrasse 9
6330 Cham

Status: aktiv
Kapital: CHF 100'000

Eintrag ins Handelsregister: 23.09.2008
Rechtssitz der Firma: Cham (ZG)

Handelsregister-Nummer: CH-020.3.032.985-3
Handelsregisteramt: Kanton Zug

Zweck
Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grosshandel und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel und Naturhaarprodukten sowie die Vermittlung von Wohnungen und Häusern und die Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB: 162 / 2011 vom 23.08.2011

Vilsana Product AG, in Cham, CH-020.3.032.985-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 156 vom 15.08.2011, S. 0, Publ. 6295748).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Löw Philipp, von Biel-Benken, Oetwil an der Limmat, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mählmann Peter Josef, deutscher Staatsangehöriger, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Na also, da haben wir mit dem Geschäftsführer Peter Mählmann ein seit längerer Zeit bekanntes Mitglied der Kaffeefahrtmafia aus dem Cloppenburger Raum. Die Firma Vilsana Product AG gehörte ursprünglich einem anderen Paten, nämlich dem betrügerisch dubios agierenden Gauner Peter Schwarze, der das Unternehmen vorher unter einem anderen Namen betrieb. Die Vilsana Product AG existierte schon etwas länger, hatte aber früher die folgenden Firmennamen:

  • Caesar Touristik AG
  • CI Group AG

SHAB: 188 / 2008 vom 29.09.2008 (Seite 22)

Caesar Touristik AG, in Opfikon, CH-020.3.032.985-3, Flughofstrasse 50, 8152 Glattbrugg, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum: 18.09.2008.
Zweck: Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Touristikbranche, insbesondere die Organisation und den Verkauf von Reisen und Touren sowie die Vermittlung von Wohnungen und Häusern und die Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In-und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In-und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital: CHF 100'000.00.
Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00.
Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00.
Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder, sofern Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind durch Einschreibebrief. Gemäss Erklärung des Gründers vom 18.09.2008 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen: Schwarze Peter, deutscher Staatsangehöriger, Opfikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Mittlerweile wurden (fast) alle von Peter Schwarze geführten Firmen an Peter Mählmann übergeben, der nun dafür sorgt, dass die Abzocke auf Kaffefahrten im gewohnten Stil fortgeführt wird.

25.04.12

Kripo warnt vor betrügerischen Nachnahmesendungen

Die Friedberger Kripo warnt derzeit vor betrügerischen Anrufen und Nachnahmesendungen. Mit dieser nicht ganz neuen Masche haben Betrüger bei einem 76 - jährigen Rosbacher offensichtlich 120 Euro erbeutet. Der Rosbacher hatte gestern Vormittag einen Anruf eines Herrn König erhalten. Herr König habe sich als Mitarbeiter eines Verbraucherschutzes ausgegeben. Auch würde sein Unternehmen sehr eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Der Anrufer teilte dem 76 - Jährigen mit, dass er heute noch Post bekommen würde. Diese Briefsendung würde als Nachnahme 122 Euro kosten. Bei diesen Kosten würde es sich um eine Art Aufwandsgebühr handeln, so der Anrufer. Der Rosbacher solle nochmals den Verbraucherdienst anrufen, wenn der Brief angekommen ist. Er hinterließ zum Abschluss des Gespräches noch eine Telefonnummer mit der Vorwahl 0210. Kurze Zeit später klingelte es dann tatsächlich an der Tür des Mannes. Die Postbotin zeigte ihm einen Brief, der 122 Euro Nachnahme kosten soll. 120 Euro dafür waren für den Absender; zwei Euro kostete der Brief Nachnahmegebühr. Der 76 - Jährige bezahlte die 122 Euro und öffnete den Umschlag. Darin befanden sich auf drei Seiten nutzlose Hinweis und Tipps bei Trickbetrügereien. Danach rief er die Telefonnummer (Vorwahl 0210) des angeblichen Verbraucherdienstes nochmals an. Dabei sagte ihm eine Person, dass sich nun alles erledigt habe und es auch keine Probleme mehr gäbe. Als der mutmaßliche Betrüger etwas von polizeilichen Untersuchungen erzählte, wurde der Rosbacher stutzig und teilte in dem Gespräch mit, dass er seinen Rechtsanwalt einschalten will. Plötzlich beendete sein gegenüber das Gespräch.

Die Polizei warnt davor, unbekannte Nachnahmesendungen anzunehmen. Nehmen Sie nur solche Sendungen an, die Sie auch erwarten bzw. bestellt haben. Gehen Sie auf gar keinen Fall auf die Forderung ein, die in dem vorherigen Telefonat gestellt wird.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Vorsicht beim Angebot von Branchenbuch Deutschland 2012

Zurzeit erhalten Unternehmen in ganz Deutschland per Mail ein Eintragungsangebot von einer Firma TDS Teck Data Systems Ltd. mit Sitz auf den Seychellen. Wie schon von anderen Abo-Fallen bekannt, wird gebeten, fehlende Firmendaten zu ergänzen/zu korrigieren und zurückzufaxen.

Die fiese Lockmethode diesmal: Ein deutlicher Hinweis auf eine "einmalige Bearbeitungsgebühr von 19,00 Euro". Im Fließtext versteckt und leicht zu überlesen stehen dann die Abonnementgebühren von 980,00 Euro jährlich mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Gerichtsstand ist mal wieder im Ausland, dieses Mal in Budapest (siehe beigefügtes Formular).

Wer Geld ausgeben möchte für einen nutzlosen Interneteintrag in einem fragwürdigen Branchenbuch, in dem kein Verbraucher jemals suchen oder etwas finden wird, der kann sich überlegen, ob er dieses Angebot annimmt. Alle anderen, die kein Geld zu verschenken haben, unterschreiben besser nicht.

Hinweise zu solchen dubiosen Methoden finden Sie stets im Internet, indem Sie bei einer Suchmaschine (zum Beispiel "Google") den Namen des Versenders solcher Schreiben eingeben. Sie werden dann entsprechende Suchergebnisse (Forenbeiträge von Geschädigten, Portale, auf denen vor Abzock-Methoden gewarnt wird, etc.) erhalten – wie auch in diesem Falle.

Sofern bei Ihnen Unsicherheit darüber besteht, ob es sich bei einem solchen Aufforderungsschreiben um Bauernfängerei/Abzocke handelt, führen Sie also vorab selbst eine Internet-Recherche durch.

Quelle: Handwerkskammer des Saarlandes

Kunden der Confiserie Sprüngli wurden Opfer von Betrügern

Am Donnerstag, 19. April 2012, wurde die Confiserie Sprüngli Opfer einer betrügerischen Phishing-Attacke. Verschiedene Personen erhielten von einem derzeit noch unbekannten Absender im Namen der Confiserie Sprüngli ein spezielles Osterangebot. In einem vermeintlichen E-Mail der Confiserie Sprüngli hiess es zunächst: "Unser nachträgliches Ostergeschenk an Sie und ein Dankeschön!". Am Schluss stand geschrieben: "Lassen Sie sich überraschen, was Sie bekommen!" Die E-Mails enthielten einen Link auf eine gefälschte Sprüngli-Webseite mit Kreditkartenzahlungsmöglichkeit. Nun, beschenkt worden wäre man garantiert nicht, sondern bloss um 9.90 Franken ärmer gewesen.

Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben, löschen Sie diese bitte unbedingt sofort! Falls Sie Ihre Kreditkartendaten bereits auf der gefälschten Webseite angegeben haben, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr Kreditkartenunternehmen. Die mit dem Mail verlinkte Webseite aus Deutschland, konnte in der Zwischenzeit gesperrt werden.

Quellen: Confiserie Sprüngli AG und 20min.at

"Verstorbener" Betrüger in Hagen gefasst

Am Dienstag gelang es Hagener Fahndern, einen seit einigen Monaten gesuchten Betrüger festzunehmen. Gegen ihn liegt ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hagen wegen gewerbsmäßigen Betruges vor. Der 35-jährige Mann ist dringend verdächtig, diverse Betrugsdelikte zum Nachteil etlicher Firmen begangen und sich dadurch seinen Lebensunterhalt finanziert zu haben.

Zur anberaumten Hauptverhandlung im vergangenen Jahr war er nicht erschienen. Stattdessen löste er seine Wohnung auf und tauchte unter. Wenig später erschien in einer überregionalen Tageszeitung seine Todesanzeige. Die hatte er vermutlich selbst aufgegeben, um die Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Nun konnte ermittelt werden, dass er sich unangemeldet in einer Wohnung in der Hagener Innenstadt aufhält. Dort klickten am Dienstagmorgen die Handschellen.

In der Wohnung wurde eine weitere männliche Person angetroffen, die keine Ausweispapiere bei sich hatte. Der Mann machte widersprüchliche Angaben zu seiner Person und wurde zur Personalienfeststellung mit zum Präsidium genommen. Dort konnte schließlich seine Identität festgestellt werden. Es handelt sich um einen 32-Jährigen, der zuletzt im Sauerland wohnte. Gegen ihn liegt ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Heidenheim wegen zweier Einbrüche vor. Auch er war schon längere Zeit untergetaucht. Die beiden Freunde wurden gemeinsam dem Amtsgericht Hagen zur Verkündung der Haftbefehle zugeführt.

Quelle: Polizei Hagen

24.04.12

StA Wien zerschlägt Betrugskartell

Am Dienstag, den 17.04.2012 wurden in Wien drei der mutmaßlichen Haupttäter in der Causa rund um das sogenannte "Wiener Karussell" verhaftet.

Die Verhaftungen fanden unter anderem wegen der Feststellungen des Gutachters statt, welcher in den Ermittlungen anhand der vorliegenden Beweismaterialien den Nachweis erbringen konnte, dass die vorgeblich erbrachte Leistung der Gewinnspieleintragungen offenbar nicht erbracht worden war.

Über folgende Personen wurde daher die Untersuchungshaft verhängt:

Robert Franz Marek
Mag. Stephan Wolfgang Kleinander
Dr. iur. Gerald Arismendi-Echavarria

Der Vorwurf beinhaltet bislang den gewerbsmäßigen Betrug und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien spricht in der Beschreibung des Umfanges der Schadenssumme und der Opferzahl sehr kryptisch davon, dass selbst bei einem Schaden von nur einem Euro pro Opfer der Gesamtschaden wohl die Millionengrenze überschreitet.
Bisherige Berichte in anderen Blogs über die Vorwürfe: "Bildung einer kriminellen Organisation", "Steuerhinterziehung" und "Geldwäsche" mögen vielleicht dann in der zu erwartenden Anklageschrift beinhaltet sein, sind aber derzeit aber noch nicht bestätigt worden.

Alle anderen bisher in anderen Blogs geposteten, gemutmaßten und erhofften Verhaftungen fanden nicht statt. Ebenso als wilde Spekulationen müssen auch die vielfach diskutierten "Auslieferungen" der Beschuldigten nach Deutschland betrachtet werden.

Tatsache ist, dass mit der Verhaftung der drei mutmaßlichen Haupttäter das Wiener Karussell zerschlagen ist und das diese Verhaftungen wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die zur Zeit laufenden Verfahren, welche in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um die Luck24 zu tun haben, haben werden.

Quelle und vollständiger Bericht: VPT - Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Bauchlandung nach Online-Flugbuchung

Jede zweite Reise wird inzwischen über das Internet gebucht. Es tummeln sich viele Anbieter. Mit Angeboten sollen Kunden gewonnen werden. Aber Vorsicht, manche Flugvergleichsportale tricksen.

Quelle und Video: ZDF - Wiso

Zu diesem Thema empfehlen wir Ihene den folgenden Link zur Lektüre:

 

Betrugsmasche mit R-Gesprächen

Mit einem neuen Telefontrick versuchen derzeit dubiose Geschäftemacher Verbraucher abzuzocken. Das Telefon klingelt, angezeigt wird eine Frankfurter Rufnummer, die aber offensichtlich technisch gefälscht wurde. Eine männliche Stimme kündigt an: "Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro." Wenn man das Gespräch annehmen möchte, müsse man die "1" drücken.

Auf diese Gespräche sollte man sich auf keinen Fall einlassen. Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. lautet sofort auflegen und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drücken.

R-Gespräche zeichnen sich dadurch aus, dass nicht der Anrufer für das Gespräch zahlt, sondern der Angerufene. Der Angerufene muss sich mit dem Anruf einverstanden erklären, er erhält nicht nur die Information, dass es sich um ein R-Gespräch handelt, sondern auch der Name des Anrufers und die Kosten pro Gesprächsminute werden ihm mitgeteilt. Ist der gewünschte Gesprächspartner dann bereit das Gespräch anzunehmen, wird die Verbindung hergestellt und die Kosten werden in die Telefonrechnung des Angerufenen einbezogen.
Da ein Missbrauch dieses Dienstes nicht auszuschließen ist, kann man seine Telefonnummer für kostenträchtige R-Gespräche bei seinem Telekommunikationsanbieter sperren lassen.

Das Fazit der Verbraucherschützer:

  • Keine R-Gespräche von Unbekannten annehmen!
  • Wurden unwissend diese Gespräche angenommen, heißt es die Telefonrechnung zu kontrollieren und Einwendungen zu prüfen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

21.04.12

Kripo ermittelt erfolgreich gegen Gewinnspiel-Mafia

Die Gewinnspiel-Mafia hat bei der Polizeidirektion Offenburg für immensen zeitlichen, finanziellen und personellen Aufwand gesorgt, der sich letztlich aber gelohnt hat. Wie berichtet, wurden kürzlich acht Mitglieder zu teils langen Haftstrafen verurteilt. 700 000 Euro wurden zugunsten der Staatskasse eingezogen, 350 000 für die Opfer gesichert, über weitere drei Millionen wird noch entschieden. Die Erfolge sind vor allem der mutigen Offenburger Entscheidung zu verdanken, die bundesweiten Verfahren hier zu bündeln, obwohl der Aufwand laut Kripochef Haug für die PD eigentlich zu groß war. Aber bis dahin hatte es bundesweit zwar unzählige Strafanzeigen, aber kaum Verurteilungen gegeben. "Wir hatten den sportlichen Ehrgeiz zu sagen: Das kann nicht sein", so Haug.

Laut Klaus Sauer, Leiter der zuständigen Ermittlungsgruppe "Konglomerat", waren oft gezielt ausgewählte alte, demente oder senile Menschen die wehrlosen Opfer, die abgezockt und um ihr Geld gebracht wurden. Für Sauer ist hier auch die Politik gefordert: "Da muss ein Riegel vorgeschoben werden." Verfahren gegen mehrere der bereits Verurteilten sowie weitere Täter stehen zudem noch aus: So hat die Offenburger "Glücksbringer-Verlagsgesellschaft" mit Gewinnversprechen Millionen gescheffelt. Anklagen soll es auch wegen "Callings" – Gewinnversprechen am Telefon – geben. Nicht zuletzt steht ein Verfahren wegen betrügerischen Inkassos aus. Wo die über 0900er-Nummer mit Minutenpreisen von 2,99 Euro erzielten teils vierstelligen Beträge nicht bezahlt wurden, wurde gnadenlos nachgehakt und gedroht. Laut Klaus Sauer geht es dabei um einen "riesigen Tatkomplex". Allein in Baden-Württemberg wurden über Inkassofirmen 90 000 Forderungsschreiben mit einem Gesamtvolumen von 16 Millionen Euro verschickt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Falsche Gewinnversprechen locken zur Kaffeefahrt

Zur Anzeige wegen eines Vergehens gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ gelangt ein 51 Jahre alter Mann aus Cloppenburg. Der Beschuldigte gilt als der Verantwortliche dafür, dass ein Reisebus voll älterer Personen aus der Schweiz mit Gewinnversprechen in eine Gaststätte in den Hegau gelockt wurde, um ihren zugesicherten Gewinn entgegenzunehmen. Den Gewinn gab es „natürlich“ nicht, dafür wurden den älteren Menschen in einer Verkaufsveranstaltung Nahrungsergänzungsmittel mit einem Heilversprechen zu einem überteuerten Preis angeboten, deren Heilwirkung nicht nachgewiesen ist. Schriftliche Unterlagen und Kaufverträge wurden freiwillig herausgegeben und sichergestellt. Der Beschuldigte wollte, nach rechtlich vorgeschriebener Belehrung, keine Angaben machen und zunächst einen Rechtsanwalt befragen.

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Wie Telefonkunden mit ungebechtigten Abbuchungen reingelegt werden

In einem der Bürotürme in Frankfurt am Main war noch bis vor kurzem eine Firma gemeldet, die über Jahre hinweg mindestens 100.000 Telefonkunden betrogen haben soll, die meisten davon Kunden der Telekom. Hier wurden mit kleinen Beträgen Millionen gemacht. Doris Müller-Scheu von der Staatsanwaltschaft Frankfurt über die Ermittlungen: ...

Auch Gertraud Kaufmann geriet in das Visier dieses Firmennetzes. Ständig bekam die Rentnerin unerwünschte Anrufe. Als ihr aber vor einiger Zeit jemand am Telefon mitteilte, sie habe einen Gutschein gewonnen, nahm die Frau das Angebot an.

Kurz darauf erhielt sie ihre Telefonrechnung und sah, dass ihr darauf von einer Firma names "Telomax" 33,28 netto zusätzlich in Rechnung gestellt wurden. Wofür dieser Betrag erhoben wurde, wusste die Telekom-Kundin nicht und ließ ihn sofort zurückbuchen.
Gewinnspielabo bei einer Briefkastenfirma

Auch anderen Kunden ging es so. Verbraucher die sich in Frankfurt beschwerten, bekamen zu hören, "Telomax" würde nur Geld für andere Firmen eintreiben, bei denen die Kunden ein Gewinnspielabo abgeschlossen hätten. Eine dieser Firmen ist "Winfinder". Das ist ein Gewinnspielanbieter, der als Adresse die britischen Jungfern-Inseln angibt, eine Inselgruppe weit weg in der Karibik. Doch am Sitz des Unternehmens existiert weder ein Büro, noch ein Firmenschild. "Winfinder" ist eine Briefkastenfirma und Teil eines Betruges, in den nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch "Telomax" verwickelt ist ...

Quelle und vollständiger Bericht: ARD - plusminus

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

20.04.12

Betrugsversuch: Edewechter sollte Tausende Euro zahlen

An die Polizei in Bad Zwischenahn hatte sich jetzt ein Mann aus Edewecht (Kreis Ammerland) gewandt, der drei Mal von der „Staatsanwaltschaft Berlin“ angerufen worden war. Die Anrufer hatten dem verdutzten Edewechter erklärt, dass er bei einer Lotterie, bei der er gewesen sei, noch eine offene Rechnung über 8500 Euro habe. Dieses Geld solle umgehend auf ein Konto überwiesen werden, dessen Nummer mitgeteilt wurde.

Wie es von Seiten der Zwischenahner Polizei heißt, handele es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche. Selbstverständlich habe niemand von der Staatsanwalt Berlin den Kontakt zu dem Edewechter gesucht. ...

Die Zwischenahner Polizei rät in diesem Zusammenhang allen Bürgern, Geldforderungen am Telefon sehr skeptisch gegenüber zu stehen, keine Überweisungen zu leisten und sich umgehend an die Polizei ... zu wenden.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Schweizer könen Fallen von Internetbetrügern melden

Wer eine Falle von Internetbetrüger entdeckt oder auf Internetseiten auf verdächtige Inhalte stösst, sollte dies der Kobik melden.

Die Behörde, die quasi die Internetpolizei der Schweiz ist, hat unter www.cybercrime.admin.ch ein einfaches Meldeformular aufgeschaltet.

Die Kobik, die eigentlich Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität heisst, wird durch den Bund und die Kantone finanziert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Basler Zeitung

19.04.12

Verlegt Michael Burat seine Abzocke in die Schweiz?

Die goldenden Zeiten der Abofallen sind für die Abzocker nahezu endgültig vorüber. Noch vor ca. 2-3 Jahren war das Internet über die Schaltung von Google-Werbung so verseucht, dass je nach Suchbegriff gleich die ersten drei Treffer in der linken Spalte immer und häufig aber auch bis zu fünf Ergebnisse in der rechten Spalte von den Abozockern belegt waren. Inzwischen wird für Abofallen bei Google keine Werbung mehr angezeigt. Das gilt aber nicht für die kleineren Wettbewerber wie Yahoo oder Bing. Daher besteht seit Anfang diesen Jahres auf den beiden Suchmaschinen die einzige Möglichkeit, für eine Abofalle Werbung zu schalten, um sie überhaupt noch in die Trefferliste einer Suchmaschine zu bekommen.

Nachdem Alexander Hennig vor ca. zwei Wochen verhaftet wurde, ist dann auch nach und nach sämtliche sonstige Abofallenwerbung verschwunden. Frank Drescher hat die Verhaftung wohl zum Anlass genommen, seine Abofallen ganz vom Netz zu nehmen. Jedenfalls erscheint seit ca. 3 Wochen der folgende Hinweis:

Ein letztes Relikt der Werbung war eine Kampagne für Michael Burats Abofalle kochrezepte-rezepte.com. Diese war aber auch nur stundenweise zu ausgewählten Zeiten geschaltet. Während der anderen Zeit wurde eine CD für EUR 29,90 zum Kauf angeboten. Manchmal möchte man Michael Burat die Frage stellen, warum er auf diese Weise verstecken spielt, wenn doch nach seinem Verständnis sein Geschäftsmodell so absolut seriös und lauter sein soll.

In der Hoffnung nun surfen zu können und dabei von Abofallen der Abzocker nahezu verschont zu bleiben, haben wir mal nach dem bekanntermaßen kostenfreien Open Office gesucht und haben eine kleine Entdeckung gemacht:

Irgend eine dunkle Vorahnung ließ uns auf den ersten Treffer unter softwaretriumph.info klicken und siehe da, es öffnet sich eine sehr vertraut wirkende Umgebung:

Als wären wir in Deutschland schon daran gewöhnt, für den Download kostenfreier Software zum gläsernen Kunden zu werden, sollen wir auch hier erst unsere persönlichen Daten einschließlich des Geburtsdatums eintragen. Allerdings werden wir dafür belohnt, indem wir nicht mit einem Kostenhinweis belästigt werden. Interessiert machen wir uns auf die Suche nach dem Anbieter und werden im Impressum fündig.

Eine bis dato völlig unbekannte weil neue Firma namens Dejavu Experience AG i.G. aus Bern mit dem Geschäftsführer Luigi Rossi, welcher in Abzockkreisen bis dato völlig unbekannt war. Ach, so, hmmm, Abzocke made in Switzerland sozusagen. Wenn man die Grafik mit der vorangegangen vergleicht, fallen uns spontan zwei Dinge auf: zum Ersten taucht hier erstmals oben rechts der Kostenhinweis € 8.00 pro Monat auf und zum Zweiten, warum zockt ein Schweizer seine Opfer in Euro und nicht in Fränkli ab?

Unsere Aufmerksamkeit ist vollends nun geweckt, weshalb wir uns mit dem Vorgang der Registrierung beschäftigen, wobei der relativ deutliche Kostenhinweis oben rechts wieder verschwindet.  Der bekämen wir theoretisch wieder zu Gesicht, wenn wir auf 2. Daten überprüfen klicken, dazu müßten wir aber ganz nach oben durchscrollen, weil er sich in dem Bildteil über dem sichtbaren Bildschirm verbirgt. 

Hier erstmal ist von einem Vertrag über die Nutzung einer Datenbank die Rede, ein Preis im klassischen Sinne wird nicht erwähnt. Dafür fühlt sich der Seitenbetreiber keinem öffentlichen Verhaltenskodex unterworfen, was man durchaus nachvollziehen kann, wenn Verträge untergeschoben werden sollen.

Unter dem Punkt 4. Anmeldung abschließen erfahren wir, was sich die Abzocker bei der Umsetzung der „Button-Lösung“ haben einfallen lassen, um trotzdem Opfer in die Falle zu locken. Zunächst sollte man zwar zu Gute halten, dass nun erstmals der Preis und damit die Kostenpflicht für den Download kostenloser Software erstmal auch auf Augenhöhe angezeigt wird. Dafür ändert sich das stets grüne Feld Weiter zur Anmeldung auf nunmehr Weiter zur Anmeldung – Entgeltlich.
Irgendwie kommt uns die schweizerische Abofalle in Euro ein wenig seltsam vor, denn von den 400 ausgelobten Software-Paketen werden gerade mal 3 Stück tatsächlich angeboten. Man scheint sich offensichtlich selbst auch nicht schlüssig zu sein, welchem Recht man eigentlich unterliegt.

PS: Als wir kurz vor der Veröffentlichung den geschilderten Sachverhalt überprüfen wollten, mussten wir feststellen, dass das Portal softwaretriumph.info nicht zu erreichen war. Stattdessen war eine leere Seite zu sehen. Nun gut, anscheinend wird an der Seite noch gebastelt. Deshalb versuchen wir es mit dem Cache und suche bei Yahoo nach softwaretriumph und gleich der erste Treffer macht uns neugierig.

Merkwürdig, wie softwaretriumph und ein Schwangerschafts-Ratgeber zusammen passen sollen. Doch beim Aufruf der Seite wird deutlich, wie das alles miteinander verschachtelt ist, denn wir landen auf dem Portal outlets-finden.info. Etwaige Gemeinsamkeiten mit Michael Burats Abzockseite outlets.de sind wohl kein Zufall, sondern wurden offensichtlich ganz bewusst so umgesetzt. Für das Portal outlets-finden.info ist laut Impressum ebenfalls Luigi Rossi und die Dejavu Experience AG i.G. verantwortlich.

Da haben wir ja auch gleich noch die Verbindung zu softwaretriumph.info, denn über diese Domain sollen der Email-Verkehr abgearbeitet werden. Bleibt noch zu erwähnen, dass die erwähnten Websiten alle auf einem Server mit der gleichen IP 85.10.200.5 liegen.

Host names sharing IP with A records (9 items)

*.schwangerschafts-ratgeber.info
85-10-200-5.clients.your-server.de
architektin-pernice.de
jackys.org
outlets-finden.info
slodkowska.com
softwaretriumph.info
wie-werde-ich-schwanger.schwangerschafts-ratgeber.info
www.outlets-finden.info

Über Beschwerden von Opfern freut sich bestimmt das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ganz besonders. Gemäß deren Grundsätze über unlauteren Wettbewerb könnten sie Maßnahmen ergreifen, die diese Abzocke unterbindet.

Der Bund kann intervenieren, soweit von der Schweiz ausgehende unlautere Handlungen das Ansehen der Schweiz im Ausland beeinträchtigen und die betroffenen Personen im Ausland ansässig sind

Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen

Der Wettbewerbszentrale liegen zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg auf. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale in der Gesamthöhe von 403,00 € verlangt.

Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich hierbei um fingierte Abmahnungen handelt. Die Wettbewerbszentrale ist nicht Aussender dieser Abmahnungen. Diese gefälschten Abmahnungen sind für den Adressaten sehr leicht schon an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrachten Aktenzeichen zu erkennen. Bei den gefälschten Abmahnungen ist eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beginnt das Aktenzeichen jedoch immer mit einem Großbuchstaben und einer sich erst hieran anschließenden Ziffernfolge. Zudem beträgt die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale nicht den hier geltend gemachten Betrag von 403,00 €, sondern lediglich 219,35 €.

Es ist beabsichtigt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Ermittlung des Urhebers benötigen die Strafverfolgungsbehörden jedoch die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag. Hier kann gegebenenfalls nach Fingerabdrücken bzw. DNA-Spuren gesucht werden. Sollten solche Originalbeweisstücke vorliegen, wird um Übersendung an die Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen DSW 2 0018/12 gebeten.

Quelle: Wettbewerbszentrale

Wie Jamba & Co. Handybesitzer linken

Die Masche ist seit Jahren dieselbe: Unbedachte, oder gar versehentliche Klicks auf vermeintlich harmlose Werbebanner führen zu einem Vertrag, der monatliche oder wöchentliche Abbuchungen von der Handyrechnung nach sich zieht. Das Mobilfunkunternehmen fungiert quasi als Inkassobüro für dubiose Drittanbieter - aber warum eigentlich? Schließlich sollten sich die Betreiber verpflichtet sehen, ihre Kunden bestmöglich vor solchen Fallen zu schützen. Die einfache Antwort: Mobilfunkanbieter profitieren von der Abzocke, und schneiden über "Factoring-Provisionen" fleißig mit! ...

Doch wie kommt die Firma Jamba eigentlich an die Telefonnummer von Herrn E.? Mit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones einfacher denn je, denn vermeintlich harmlose Apps, wie der bei Kindern besonders beliebte "Kater Tom" oder das an Super Mario erinnernde "Lep's World" finanzieren sich durch Werbeschaltungen. Diese Banner öffnen nicht wie normale Internet-Werbeformen eine sichere HTTP-Verbindung, sondern kommunizieren über das WAP-Protokoll und haben somit vollen Zugriff auf die Digitale Netzwerk-Nummer des Gerätes. Die Übertragung dieser MSISDN muss weder gegenbestätigt, noch muss darauf hingewiesen werden, also reicht ein versehentlicher Klick völlig aus, um sich das verhängnisvolle Abo zuzuziehen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Heute.at

18.04.12

Carabinieri verhaften Strohmann der Estesa Ltd.

Die Carabinieri aus dem Küstenregion La Spezia haben einen ungarischen Verantwortlichen der Firma Estesa Ltd. verhaftet. Die Estesa Ltd. ist Eigentümer der Webseite Site italia-programmi.net. Der Betrüger, der als Verantwortlicher hinter dem Portal italia-programmi.net steckt, wurde verhaftet. Die Carabinieri der Region La Spezia haben in Zusammenarbeit mit den Behörden in Rom schnell einen 64 Jahre alten Ungarn als verantwortliche Person identifiziert. Für den Betrug über das Onlineportal italia-programmi.net trat der Mann vermutlich aber nur als Strohmann in Erscheinung.

Primo arresto legato a italia-programmi.net ma non è finita

Il nucleo dei Carabinieri di La Spezia ha arrestato un ungherese rappresentante legale della società di servizi "estesa limited" proprietaria del sito italia-programmi.net. Difficile sapere al momento se si tratta di un reale responsabile o una testa di legno.

Il truffatore che si nascondeva dietro italia-programmi.net è stato arrestato. I Carabinieri del nucleo La Spezia in collaborazione con la sede di Roma, dopo la denuncia per frode informatica a carico dei responsabili della piattaforma italia-programmi.net, sono riusciti a individuare piuttosto velocemente un ungherese di 64 anni. Pare che si tratti del rappresentante legale della società di servizi "estesa limited" di Roma proprietaria del sito.

Quelle und vollständiger Bericht: tomshw.it

Polizei warnt vor dreisten Telefon-Betrügern

Eine 58-jährige Zevenerin erhielt am Samstagmittag von einem Herrn St. von einer Firma "Berliner Recht..." einen Anruf, dass sie 10 000 Euro gewonnen habe. Da war die Freude natürlich zunächst groß. Als die vermeintliche Gewinnerin aber hörte, dass sie für den Gewinn bei Überbringung eine Paysafe-Karte über 100 Euro bereithalten soll, wurde sie stutzig und beriet sich mit ihren Nachbarn. Die rieten ihr ganz richtig, sofort die Polizei einzuschalten.

Zur Erläuterung: "Paysafe" ist ein digitales Internetgeld, dass vom Empfänger nur mit der Eingabe einer "PIN-Nummer" in reales Geld zurückgetauscht werden kann. Die Zahlungswege können so einfach verschleiert werden. Daher ist dieser Weg für Betrüger besonders interessant.

Als die Zevener Beamten gerade eintrafen, ging ein neuer Anruf des Herrn St. bei der Zevenerin ein. "Ob sie die die Paysafe-Karte inzwischen habe", wollte Herr St. wissen. Die Frau übergab das Telefon sofort an die Polizisten. Als der Anrufer bemerkte, dass die Polizei eingeschaltet worden war, beleidigte der Betrüger die Beamten dreist am Telefon. Dabei wähnte er sich in der Hoffnung, die Polizei würde ihn schon nicht ermitteln. Es folgten noch einige böse Worte, dann wurde aufgelegt.

Dabei blieb es aber nicht: Kurz darauf meldete sich bei der Zevenerin dreist eine weitere Person, die sich als Chef des Herr St. ausgab und wiederum drohte. Die Zevener Beamten versicherten der Frau aber, dass weitere Aktionen der Betrüger erfahrungsgemäß nicht zu befürchten seien.

Bei diesen Taten handelt es sich um eine Art von Provisionsbetrug, wie er sonst von der "Nigeria-Connection" begangen wird. Die Täter locken mit einer größeren Summe, um an Geld zu kommen. Am Telefon werden die Geschädigten schließlich überredet, die PIN-Nummer des Paysafe-Internetgeldes zu übermitteln. So kommen die Täter von überall auf der Welt an das Geld ihrer Opfer, weiß die Polizei zu berichten.

Die Ermittler raten, bei solchen Anrufen sofort wieder aufzulegen und das Ansinnen zu ignorieren. Dann starten die Täter, die nicht selten aus dem Ausland operieren, den nächsten Anruf bei einem anderen Opfer.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Kaffeefahrt ins Nirgendwo

Eine Schiffsreise auf dem Plauer See mit Musik und Beelitzer Spargel: An viele Hennigsdorfer Haushalte wurden vergangene Woche vermeintliche Gewinnmitteilungen verschickt, die mit diesem Trip locken. Die Verbraucherzentrale Oranienburg warnt vor dem Angebot. ...

Bei genauerem Lesen des Briefes, , offenbaren sich einige Ungereimtheiten. So wird nicht erwähnt, zu welchem Ort am Plauer See die Busfahrt führt. Ob es das Restaurant „Zum Fröhlichen Bauernwirt“, in der das Spargelessen stattfinden soll, wirklich gibt, scheint fraglich, da es in keinem Restaurant-Verzeichnis im Internet aufgeführt wird. „Kapitän Paulsen“, der als Schiffsführer für die Fahrt genannt wird, trägt auffälligerweise denselben Namen wie eine der Hauptfiguren in der ZDF-Fernsehreihe „Das Traumschiff“.

Existiert die Firma Norina und ihre Abteilung „Schöner-Reisen Berlin“, die für den Ausflug verantwortlich ist, überhaupt? Recherchen unserer Zeitung lassen dies zweifelhaft erscheinen: Der vermeintliche Inhaber Heinz Timme ist unter der angegebenen Telefonnummer nicht zu erreichen, und die auf dem Rückumschlag notierte Firmenadresse in Berlin ist frei erfunden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Oderzeitung

Abmahnbetrug per E-Mail

Die E-Mail der „Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen“ wirkt professionell. Doch Betrüger geben darin vor, namhafte Firmen der Musik- und Filmindustrie zu vertreten und fordern für angeblich illegal heruntergeladene Musikdateien 891,30 Euro. Zahlt der Empfänger gleich, sind es nur 146,95 Euro. In der Abmahnung fehlen Angaben, um welche Musik- oder Filmtitel es sich handelt. Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, warnt davor zu zahlen.

Quelle: test.de

17.04.12

Österreich: BKA ging 15-jähriger Hacker ins Netz

Dem Bundeskriminalamt ist der bis dato jüngste Hacker Österreichs ins Netz gegangen. Der 15-jährige Niederösterreicher wird verdächtigt, im Internet gezielt nach Schwachstellen und Programmierfehlern Ausschau gehalten und dann in nur drei Monaten 259 Hackerangriffe durchgeführt zu haben. Der Verdächtige ist geständig.

Aufgrund einer Anzeige wegen Datenbeschädigung und der Veröffentlichung von illegal erlangten Benutzerdaten, die aus einem widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem bei der Polizei stammen, konnten Beamte des Bundeskriminalamts den bis dato jüngsten Hacker Österreichs ausforschen, einen 15-jährigen Niederösterreicher. Dieser steht unter Verdacht, von Jänner bis März 2012 insgesamt 259 Hackerangriffe auf in- und ausländische Firmen und öffentliche Institutionen und Behörden durchgeführt zu haben.

Der Verdächtige suchte mittels verschleierter Identität gezielt nach Schwachstellen und Programmierfehlern auf Webseiten und den dahinter liegenden Datenbanken. Über die gefundenen Schwachstellen führte er in einem zweiten Schritt gezielte Angriffe durch. "Mittels eines Hackertools gelang es ihm, Zugangs- und Benutzerdaten auszulesen", beschreibt Mag. Leopold Löschl, Leiter des Büros für Netzwerkkriminalität im Bundeskriminalamt, die Vorgangsweise des Verdächtigen. "Die so widerrechtlich erlangten Daten hat er dann teilweise im Internet und auf Twitter veröffentlicht." Außerdem wurden von ihm Homepages verändert. Als Motiv gab der Geständige Langeweile, Geltungsdrang und Nachahmung aufgrund zahlreicher Berichte von Hackerangriffen an. Die genaue Schadenssumme ist aufgrund noch laufender Ermittlungen und Befragungen nicht bekannt.

Quelle: BM.I Bundesministerium für Inneres

rbb-was! - Die win-finder Abzocke

Gut eintausend Polizeibeamte waren im Einsatz, um mehr als 50 Büros und Wohnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu durchsuchen. Bei acht Tatverdächtigen klickten die Handschellen. Darunter befinden sich Verantwortliche einer Firma, über die „was!“ schon im vergangenen Jahr berichtet hatte. Sie sollen ab Ende 2010 mindestens 100.000 Besitzer von Festnetzanschlüssen betrogen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bei den betroffenen Telefonkunden tauchten Gebühren auf der Rechnung auf, ohne dass sie eine teure Nummer gewählt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: rbb - WAS!   —   zum Video

Quelle: Dailymotion - VerbraucherinfoTV

Forderungen von Toma Inkasso für angeblichen Telefonsex

Ein Brief einer Firma Toma Inkasso s.r.o. aus Tschechien verunsichert seit einigen Tagen die Empfänger. In den Schreiben wird ihnen unterstellt, sie hätten von ihrem Telefonanschluss kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen. Wenn der Adressat nicht binnen fünf Tagen 176,81 Euro überweise, folgten weitere Zwangsmaßnahmen (Mahnbescheid, Lohnpfändung, Mitteilung an die SCHUFA) seitens Toma Inkasso. Das Geld soll mit dem beiliegenden Vordruck nach Tschechien überwiesen werden. Das Schreiben sei maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig.

Das ist purer Unsinn. Mit der Drohung wird Betroffenen nur dreist und durchsichtig Angst gemacht, um Verbraucher zur Zahlung der verlangten Summe zu bewegen. Die allermeisten der hier Angeschriebenen hatten keinerlei Kontakt zu etwaigen Telefonsexanbietern. Auch ist Toma Inkasso entgegen der eigenen Behauptung auf der Firmen-Homepage kein SCHUFA-Mitglied und kann folglich keine negativen Einträge bei der SCHUFA veranlassen. Empfänger der Schreiben haben also nichts zu befürchten und können die dubiose Post von Toma Inkasso getrost ignorieren.

Diese Abzockmasche ist auch nicht neu, haben doch schon diverse andere Unternehmen so versucht, ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Verbraucherschützer warnten bereits vor Rechnungen der Firmen wie Czech Media Factoring s.r.o., Pepper United s.r.o., Roxborough Management, TRC Telemedia, MB Direct Phone, Bohemia Factoring, Kaver Plus usw.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Im Kleingedruckten wird es teuer

Drei Schreiben gleich lautenden Inhalts der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" hat die Sekretärin aus dem Briefkasten geholt. ...

Mit dem durchaus amtlich wirkenden Brief zur "Erfassung gewerblicher Einträge" wird den Adressaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de eine "Empfehlung ihres Unternehmens an die Gewerbetreibenden und die Verbraucher" ermöglicht, für die natürlich vollständige Firmen- und Betriebsdaten notwendigen seien. ...

Der mit Rücksendung geschlossene Vertrag läuft laut AGB 24 Monate, wobei pro Jahr die kostenpflichtige Registrierung mit 478, 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten ist, was unter dem Strich den Gesamtbetrag von 956,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ausmacht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: inFranken.de

Verbraucherschutz als Betrugsmasche

Gestern meldete sich bei ihr ein Mann, der sich als Stefan Wagner vorstellte. Er komme von der Verbraucherzentrale in Frankfurt am Main und wolle sie vor Schaden bewahren, erfuhr die Adolphsdorferin. "Er sagte, ich hätte drei Monate lang an einer Lotterie teilgenommen. Ich hätte ein Kündigungsschreiben bekommen und darauf nicht reagiert." Wenn sie nicht heute noch - mit seiner Hilfe - handele, würden ab morgen monatlich 79,99 Euro von ihrem Konto abgebucht. ...

Der Anrufer ließ nicht locker. Er wolle sie schützen, versicherte er. Dazu brauche er ihre Bankverbindung und die Kontodaten. Die wollte die 53-Jährige auf keinen Fall preisgeben. Vielmehr bat sie um die Telefonnummer des Anrufers. Die nannte ihr der Unbekannte nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Weser-Kurier

Warnung vor Glücksspiel-Betrügereien am Telefon

"Eigentlich dachten wir, es würde weniger werden. Schließlich gab es Gesetzesverschärfungen", sagt Christine Hannemann, Flensburgs oberste Verbraucherschützerin. Aus der Kategorie Glücksspiel flatterten jedoch seit Jahresbeginn bereits 85 Anfragen auf ihren Schreibtisch; in zwei Dritteln der Fälle tappten die Verbraucher in die Vertragsfalle.

Die gute Nachricht: Mehr als 90 Prozent der Betroffenen können Hannemann und ihr Team wieder aus den Knebelverträgen boxen. Oft liege es daran, dass die Kontrakte fehlerhaft sind, so Hannemann. Das hält die Betrügerfirmen - mit Namen wie Glücksspiel24, Goldene Chance, Deutsche Gewinner-Zentrale oder Mega-Winner-Spiel - jedoch nicht davon ab, fleißig Geld von den Konten der ahnungslosen Opfer abzubuchen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Flensburger Tageblatt

16.04.12

coeo Inkasso ist Nachfolger von acoreus

Die Firma acoreus AG ist pleite, das Insolvenzverfahren läuft und das neue Unternehmen coeo Inkasso GmbH & Co. KG hat Forderungen der acoreus übernommen, wie in einem Bericht der HNA zu lesen ist. Während die Gläubiger von acoreus wohl auf viel Geld verzichten müssen, ging es für die Vorstände Wolfgang Reinhardt und Thomas Gläßer zunächst normal weiter, denn sie waren mindestens als Geschäftsführer vorübergehend für die Firma coeo Verwaltungs-GmbH tätig.

Amtsgericht Neuss Aktenzeichen: HRB 16414 Bekannt gemacht am: 21.02.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

16.02.2012

coeo Verwaltungs-GmbH, Dormagen, Kieler Str. 16, 41540 Dormagen. Bestellt als Geschäftsführer: Gläßer, Thomas, Essen, *25.01.1969; Reinhardt, Wolfgang, Witten, *16.06.1967, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Er ist für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der coeo Inkasso GmbH & Co. KG, Dormagen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Quelle: Handelsregister

Die Firma coeo Verwaltungs-GmbH ist wiederum der Gesellschafter der coeo Inkasso GmbH & Co. KG aus Dormagen, welche mittlerweile Forderungen der acoreus übernommen hat und einzutreiben versucht.

Amtsgericht Neuss Aktenzeichen: HRA 7078 Bekannt gemacht am: 05.01.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Berichtigungen

02.01.2012

coeo Inkasso GmbH & Co. KG, Dormagen, Kieler Str. 16, 41540 Dormagen. Nach Sitzverlegung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: coeo Verwaltungs-GmbH, Dormagen (Amtsgericht Neuss HRB 16414).

Quelle: Handelsregister

Lahmes Netz extra teuer

Obwohl er sich bei PX Telecom schriftlich beschwerte, dass die Zahlen falsch seien, schickte ihm der Internetanbieter über mehrere Inkasso-Unternehmen Mahnungen. Die aktuelle Forderung liegt bei 92,76 Euro. Koch fühlt sich abgezockt, sagt er. „Ich habe mit all diesen Firmen keine Geschäftsbeziehung.“ ...

Der ehemalige Buchhalter setzt sich zu Wehr. Er lässt die Zahlung an PX Telecom stornieren, beschwert sich telefonisch und per Fax bei dem Internetanbieter. Der scheint zunächst einzulenken: Die Inkasso-Firma Acoreus gesteht Koch eine Gutschrift zu - allerdings in falscher Höhe, ...

Zwischenzeitlich erhält Koch die Mitteilung, dass Acoreus zum 1. Februar die Forderungsangelegenheit an die Firma Coeo Inkasso übergeben habe. ...

Neben PX Telecom tauchen vier Firmen auf Rechnungen und Mahnungen auf. Das Inkasso-Unternehmen Acoreus hat seinen Sitz in Duisburg. Laut Handelsregister läuft gegen die Firma seit Februar 2012 ein Insolvenzverfahren - vielleicht ein Grund, warum Acoreus den Vorgang an die Firma Coeo Inkasso weitergegeben hat. Die hat ihren Sitz übrigens im Nachbarhaus in Duisburg. ...

Quelle und vollständiger Bericht: hna.de

Insolvenzverfahren der Acoreus AG und acoreus Collection Services GmbH

Durch fragwürdige und dubiose Forderungen sind die Firmen acoreus AG aus Duisburg und acoreus Collection Services GmbH aus Neuss vielen Opfern erst bekannt geworden und in das Visier von Verbraucherschützern geraten. Im Februar wurden auf Antrag der Unternehmen bereits die Insolvenzverfahren eröffnet. In der nächsten Woche finden am Dienstag dem 24.04.2012 um 10:00 Uhr bzw. 10:20 Uhr die Termine zur Gläubigerversammlung statt.

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 206/11  

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23361 eingetragenen acoreus AG, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Wolfgang Reinhardt, Brunebecker Str. 101 B, 58454 Witten und Thomas Gläßer, Siepenstr. 24, 45138 Essen

Geschäftszweig: Entwicklung, Betrieb, Vermarktung von Dienstleistungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2012, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.12.2011 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 24.04.2012, 10:20 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    • Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
    • Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
    • Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
    • Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
    • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
    • Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
    • Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
    • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.04.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:

HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Konto-Nr. 1192185412, BLZ 30030880.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

Geschäfts-Abzocke per Fax

Brancheneinträge sind praktisch. Noch besser, wenn sie kostenlos sind. Das suggerieren einige unseriöse Anbieter per Fax, die sie unaufgefordert an Dortmunder Büros versenden. In großen Lettern irreführend als lokales Branchenbuch oder Örtliche-Branchen-Auskunft überschrieben, fordern die Absender auf, das Angebot, den Eintrag/Korrekturabzug zu überprüfen und bei Änderungen zurückzusenden. Folge: Ein Drei-Jahres-Abo für 1190 oder 960 Euro für einen Eintrag in einem Online-Branchenbuch, das es nicht gibt oder absolut wertlos ist.

Zur Zeit aktiv sind die KM Datenverarbeitung („oertliche-branchen-auskunft.net) aus Eichstätt und die Intermedia AG Ltd. aus Istanbul („diegewerbeseiten.com“). ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Werbevermarkter von kino.to nach Razzien verhaftet

Nach der Zerschlagung des illegalen Filmportals Kino.to nimmt sich die Justiz jetzt das Umfeld vor. Am Mittwoch ließ die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsuchen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag.

Er bestätigte einen Bericht von «Spiegel Online». Zwei Geschäftsleute wurden verhaftet. Laut Klein traten ein 23-Jähriger und ein 47 Jahre alter Mann als Werbevermittler auf. Sie sorgten dafür, dass Werbung bei Kino.to platziert wurde. Die beiden Männer wurden in Hamburg und Rheinland-Pfalz verhaftet ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt.de

Nachdem bereits fünf Betreiber des geschlossenen Raubkopie-Verzeichnisses kino.to verurteilt worden sind, ist dies der nächste Schritt der juristischen Aufarbeitung des auf Gewinn ausgerichteten Netzwerks. Im aktuellen Fall geht es wohl hauptsächlich um wissentlich auf Filmverteiler-Seiten geschaltete Werbung ...

Die Werbeschaltungen, von denen auch kino.to profitiert haben soll, wurde nach bisherigen Erkenntnissen zentral von einem Dienstleister gebucht und verwaltet, auf den deutsche Behörden bisher allerdings keinen Zugriff bekommen haben: Der Mann sitzt im EU-Ausland. Stattdessen richtete sich der Schlag gegen in Deutschland ansässige Geschäftspartner, von denen die Werbeschaltungen durchgeführt wurden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Katharina Davoutaki

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

3570 Js 236679/11

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 3440 Js 236046/11 und 3570 Js 236679/11 gegen Katharina Davoutaki, alias Ekaterini Davoutaki, alias Aikaterini Davoutaki, geb. 5.10.1979, wegen gewerbsmäßigen Betrugs

wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.09.2011 in Höhe von 80.166,05 (Az.: 931 Gs 3570 Js 236679/11) gegen die Katharina Davoutaki die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Drittschuldner Kontoinhaber Konto-Nr./BLZ Höhe Drittschuldner-
erklärung
Deutsche Postbank AG
Hiltropwall 4–12
44137 Dortmund
Az.: 1198305
Aikaterini Davoutaki,
geb. 5.10.1979
Kontonummer:
956 025 604
BLZ:
500 100 60
gepfändet am
16.09.2011 in Höhe
von 80.166,05 €
vom 16.09.2011;
Anerkennung in Höhe
von 20.567,38 €
ATEbank Agricultural
Bank of Greece
Aikaterini Davoutaki,
geb. 5.10.1979
Kontonummer:
812 185 01 16
gepfändet am
26.09.2011 in Höhe
von 80.166,05 €
vom 30.09.2011;
Anerkennung in Höhe
von 15.754,03 €
Commerzbank
Frankfurt am Main
Aikaterini Davoutaki,
geb. 5.10.1979
Kontonummer:
590 100 400
gepfändet am
25.09.2011 in Höhe
von 80.166,05 €
vom 26.09.2011;
Anerkennung in Höhe
von 2.988,12 €

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 111e StPO.

Quelle: Bundesanzeiger

Rückgewinnungshilfe für Opfer von 99downloads.de und online-downloaden.de

Im März wurden vor dem Landgericht Hamburg die Verantwortlichen der Firmen Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd. und Online-Downloaden-Service Ltd. wegen Betrugs verurteilt. Zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Opfer der Portale online-liebestest.de, 99downloads.de, online-downloaden.de u.a. hat das LG Hamburg gleichzeitig beschlossen, die Beschlagnahmeanordnungen der verschiedenen Forderungen gegen die Firmen EFZ Zahlungssysteme UG, OA Online Abrechnungen GmbH, OFA Online Factoring GmbH sowie David Benjamin Simanowski, Sascha Schüßler und Sven Schulze für drei Jahre aufrechtzuerhalten.

Landgericht Hamburg
Große Strafkammer 8

608 KLs 8/11

Das Landgericht Hamburg hat in dem Verfahren zum Aktenzeichen 608 KLs 8/11 am 21. März 2012 die Angeklagten u.a. wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu im Zusammenhang mit den unter den Firmen Online Premium Content Limited, Belleros Premium Media Limited und Online-Downloaden-Service Limited über die Webseiten www.online-liebestest.de u.a., www.99downloads.de, www.online-downloaden.de angebotenen Internet-Dienstleistungen verurteilt. Mit Beschlüssen vom 21. März 2012 sind die Anordnungen der Beschlagnahme verschiedener Forderungen für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils gemäß § 111i Abs. 3 StPO aufrechterhalten worden. Zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten sind die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

  1. Forderung der Nebenbeteiligten EFZ Zahlungssysteme UG gegen die Sparkasse Mainz aus dem Konto Nr. 200051423 in Höhe von EUR 5.750,00

  2. Forderung der Nebenbeteiligten EFZ Zahlungssysteme UG gegen die Commerzbank AG aus dem Konto Nr. 513010900 in Höhe von EUR 1.832,83

  3. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aus dem Konto Nr. 267559 in Höhe von EUR 567.928,74

  4. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Postbank Hamburg aus dem Konto Nr. 9689207 in Höhe von EUR 15.561,72

  5. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Hamburger Sparkasse aus dem Konto Nr. 1180211128 in Höhe von EUR 79.041,19

  6. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Sparkasse Harburg-Buxtehude aus dem Konto Nr. 90043696 in Höhe von EUR 293.880,13

  7. Forderung der Nebenbeteiligten OA Online Abrechnungen GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 681/088223300 in Höhe von EUR 21.393,38
  8. Forderung der Nebenbeteiligten OFA Online Factoring GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1545482 in Höhe von EUR 101.192,72
  9. Forderung des Angeklagten David Benjamin Simanowski gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 950/6117071 in Höhe von EUR 100.087,55
  10. Forderung des Angeklagten Sascha Schüßler gegen die Targobank AG & Co. KGaA, vormals Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA, aus dem Konto Nr. 2410801099 in Höhe von EUR 112.479,20
  11. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Dresdner Bank AG aus dem Konto Nr. 200/0938312800 in Höhe von EUR 66.019,98
  12. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin aus dem Konto Nr. 1710009370 in Höhe von EUR 3.284,41
  13. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Volksbank Osterburg-LüchowDannenberg eG aus dem Konto Nr. 1702058100 in Höhe von EUR 28.089,02
  14. Forderung des Angeklagten Sven Schulze gegen die Volksbank HankensbüttelWahrenholz eG aus dem Konto Nr. 100870600 in Höhe von EUR 1.204,45

Die Geschädigten haben die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei dem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sind zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 65.000 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens EUR 4.500.000 beläuft.

Etwaige Akteneinsichtsanträge müssen bei dem Landgericht Hamburg gestellt werden. Wegen der Vielzahl der Geschädigten kann Akteneinsicht nur bei Abholung der Akten im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Nach Ablauf der mit Rechtskraft des Urteils beginnenden Dreijahresfrist findet der Auffangrechtserwerb des Staates statt (§ 111i Abs. 5 StPO).

Quelle: Bundesanzeiger

13.04.12

Polizei warnt vor Gewinnversprechen am Telefon

Ein 88-jähriger Mann aus einem Bad Arolser Stadtteil fiel auf ein Gewinnversprechen rein und bleibt nun wohl auf einem Schaden von 300 Euro sitzen. Am Dienstagmittag erhielt er einen Anruf. Der Anrufer gratulierte zu einem Gewinn in Höhe von 7000 Euro. Zur Begleichung von Gebühren sollte der Senior allerdings Gebühren zahlen. Der Anrufer wies den Senior an, bei einer Tankstelle für 300 Euro einen Ukash-Gutschein zu erwerben und die 19-stellige Gutscheinnummer (PIN) bei einem weiteren Telefonat bereitzuhalten, was der Senior auch tat. Erst als am Mittwoch erneut 300 Euro per Ukash gefordert wurden, wurde der Senior hellhörig und verständigte die Polizei.

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen

Warnung vor falschem "IHK-Verlag"

Seit Kurzem gibt es Beschwerden über einen vermeintlichen IHK-Verlag mit Sitz in Spanien. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein warnt Unternehmen vor einem falschen „IHK-Verlag“. Dieser wendet sich zunächst telefonisch an Unternehmen, stellt viele Fragen zur Geschäftsführung und bietet "tolle Angebote" für einen Branchenbucheintrag an - und das sogar ohne Mehrwertsteuer. Nach dem Anruf folgt eine Rechnung über 249,- EUR. Der angebliche "IHK-Verlag" sitzt in Maspalomas, Spanien und tritt unter der Internetadresse www.ihkverlag.com auf. Das dabei verwendete Logo sieht dem echten IHK-Logo sehr ähnlich. Dieser "IHK-Verlag" hat nichts mit der IHK-Organisation zu tun. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ist bereits informiert. Den Unternehmen wird das kommentarlose, sofortige Auflegen geraten, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen.

Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Telefonabzocke scheitert bei vorsichtigem Ehepaar

Am Dienstagvormittag (10.04.2012) erhielt ein Ehepaar gleich zwei Anrufe von angeblichen Mitarbeitern des Deutschen Verbraucherschutzbundes. Eine Anruferin erklärte gegenüber einem 64-jährigen aus Lampertheim, dass persönliche Daten seiner Ehefrau im Internet frei abrufbar wären. Eine Löschung dieser Daten könnte gegen eine Zahlung von 99,- Euro erfolgen. Der Mann hegte sofort Verdacht und ließ sich nicht weiter auf die "Abzocke" ein. Dies äußerte er auch gegenüber der Anruferin, die daraufhin sofort wort- und kommentarlos das Gespräch beendete.

Die Täter gaben aber nicht so einfach auf. Circa 1,5 Stunden später erhielt das Ehepaar einen erneuten Anruf vom vermeintlichen Verbraucherschutzbund. Diesmal war ein Mann am Telefon und versuchte, das Ehepaar zu einer Zahlung zu bewegen. Der Lampertheimer äußerte erneut seinen Betrugsverdacht am Telefon und ließ sich auf keine Forderungen ein. Dank dem vorbildlichen Verhalten, war auch dieser Anruf schnell beendet.

Die Polizei rät:

  • Gehen Sie nicht auf Zahlungsforderungen am Telefon ein.
  • Beenden Sie die Gespräche sofort und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers geben.
  • Rufen Sie bei zweifelhaften Anrufen über die Zentrale zurück und lassen sich von dort mit dem Anrufer verbinden.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

12.04.12

Kino.to-Programmierer zu Haftstrafe verurteilt

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. ...

Quelle und vollständiger Bericht: FOCUS Online

11.04.12

Ohne Reise-Sicherungsschein keine Anzahlungen leisten

Häufig bieten Unternehmen wie derzeit die Calzone s.a.r.l. und E.T.V Vertrieb UG auf Kaffeefahrten angebliche Reiseschnäppchen an und fordern eine Anzahlung, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein zu übergeben. "Verbraucher sollten keine Servicepakete, Kerosinzuschläge oder Kautionen bezahlen, so lange sie keinen Reisesicherungsschein erhalten haben", rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und rügt: "Mancher bonitätsschwache Veranstalter zahlt keine Versicherungsprämie und verlagert so klammheimlich das Insolvenzrisiko auf die Verbraucher, die im Insolvenzfall leer ausgehen könnten.”

Solche Rechtsverletzungen auf Kosten der Kunden seien gängige Praxis. Deshalb haben erst kürzlich Europäischer und Bundesgerichtshof die Verbraucherrechte bei Insolvenz des Reiseveranstalters gestärkt. Sie stellten in einem anderen Zusammenhang klar, dass Insolvenzversicherer den gezahlten Reisepreis uneingeschränkt erstatten müssten – unabhängig davon, ob eine Reise zum Beispiel wegen zu wenigen Teilnehmern abgesagt oder von vornherein in betrügerischer Absicht verkauft wurde. Entscheidend sei, dass der Veranstalter den gezahlten Reisepreis insolvenzbedingt nicht erstatten könne.

Aus gutem Grund habe der Gesetzgeber Reiseveranstalter und Reisebüros gesetzlich verpflichtet, Reisenden vor der Annahme von Zahlungen einen Sicherungsschein zu übergeben, meint Reiserechtsexpertin Fischer-Volk: "Auf dem Schein sollten Angaben zum Versicherer, Reiseveranstalter, den Rechten der Urlauber sowie bei Befristung der versicherte Zeitraum vermerkt sein, so dass der Reisende schon vor Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs seines Veranstalters klare Hinweise und Ansprechpartner hat." Im Insolvenzfall gebe es vom Versicherer nicht nur den gezahlten Reisepreis zurück, dieser übernehme auch Kosten und Organisation der Rückreise aus dem Urlaub.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Falscher Staatsanwalt will unberechtigte Forderungen eintreiben

... Es meldete sich ein „Staatsanwalt Michael Beuger“ vom Amtsgericht Bonn, um mitzuteilen, dass die Gewinnspielfirma Win AG gegen ihn Klage wegen nicht gezahlter Beiträge für ein Gewinnspiel eingereicht habe. Als Staatsanwalt habe er das alles überprüft – die Angaben zur Person ebenso wie einen Tonbandmitschnitt – und alles für rechtens befunden. ...

Tatsächlich hatte Siegfried N. im Jahr 2009 mit der Win AG gesprochen, die ihm ein Gewinnspiel mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro und einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufschwatzen wollte. Doch der promovierte Ingenieur hatte dankend abgelehnt, dabei aber nicht wissend, dass dieses Gespräch offenbar mitgeschnitten und in eine Zusage umgemünzt wurde. Nun, nach 31 Monaten, bestand die Win AG auf die Monatsraten. ... Gegen den Betrüger und die mit ihm in Verbindung stehende Firma Win.de GmbH sollte Anklage erhoben werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Dreiste Inkasso-Forderungen für angebliche Telefonerotik

In diesen Tagen flattern vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens "Toma Inkasso s.r.o." mit einer Postanschrift im tschechischen Svetlá nad Sázavou. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen und sich nicht von Mahnungen oder Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Es ist die alte Masche, die scheinbar immer wieder zieht: Telefonabzocke. Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Vergangenheit schon verschiedentlich vor Forderungsschreiben einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring, Kaver Plus oder Euro Solutions s.r.o. gewarnt. Verschickt wurden Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. Nicht wenige Verbraucher werden aus Angst oder Scham die vermeintliche Forderung beglichen haben.

Jetzt sind wieder ähnliche Schreiben im Umlauf. "Toma Inkasso s.r.o." nennt sich das Unternehmen, das Zahlungsaufforderungen an zumeist nichtsahnende Verbraucher verschickt. 98,60 Euro zuzüglich 78,21 Euro Inkassokosten – insgesamt also 176,81 Euro sollen binnen fünf Tagen auf ein Konto bei der HVB Bank in Tschechien überwiesen werden. Gleichzeitig werden "weitere Zwangsmaßnahmen" von der Lohnpfändung bis hin zur Mitteilung an die SCHUFA angedroht.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten und vor allem die Zahlung zu verweigern, solange kein Nachweis vorliegt, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.

Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern die zum Beispiel mit 0180 oder 0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln durch Erotikangebote über die Anwahl anderer Rufnummern umgehen will, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen