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20.11.13

Kostspieliges Verfahren um Flirt-SMS

Gutgläubige gingen von einem ehrlichen Kontakt mit einem Traumpartner aus. Stattdessen kamen die Kurznachrichten auf dem Handy von bezahlten Profis, plötzlich waren horrende Summen fällig. So sehen es jedenfalls die Staatsanwälte. Der Kieler Prozess um einen möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS schleppt sich schon seit Jahren hin. Nähere Auskünfte zum zähen Wirtschaftsstrafverfahren sind von den Justizbehörden nicht zu erwarten. Die Sprecher des Landgerichts winken müde ab. Auch die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt. Unisono heißt es: «Es ist kein Ende in Sicht».
Schon seit September 2009 müssen sich in dem Fall drei Betreiber von Call-Centern verantworten. Die Anklage: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

20.08.13

Lockvögel statt Liebe bei Kontaktbörsen im Internet

Kontaktbörsen waren die Hoffnung vieler Singles. Etliche Angebote erweisen sich jedoch als Reinfall und dreiste Abzocke. ...

Inzwischen stellte sich heraus, dass die Anbieter nicht durchweg mit seriösen Methoden arbeiten, dass es vorrangig um schnelle Geldabzocke und den Profit der Plattformen geht, die sich flotte Namen geben. Das Riesenversprechen, im Netz den oder die „Richtige“ einzufangen, lässt sich nur höchst selten realisieren.

Die Schummelei der Portale nimmt zu. Da wird getrickst bei Anmeldebestimmungen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Dass die Singleportale auch Lockvögel beschäftigen, die unter falscher Identität flirten ist nicht neu. Das Geschäftsgebaren der sogenannten Geisterchats hat schon im Jahr 2009 zum Prozeß gegen die Kieler Mintnet-Bande geführt.

24.04.13

Haftbefehl beantragt gegen Angeklagten im SMS-Prozess

Im Kieler Dauer-Prozess um Abzocke mit betrügerischen Flirt-SMS hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten beantragt. Der 44-Jährige war nach einer mehrwöchigen Verhandlungspause unentschuldigt nicht wieder vor dem Kieler Landgericht erschienen, bestätigte der Staatsanwalt am Dienstag. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer sagte, der Mann sei «eigenmächtig abwesend». Auch die Verteidigung konnte keine Angaben zum Aufenthaltsort des Mannes machen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: shz.de

04.04.12

Mintnet reloaded: Comeback der Geister-Chats

Nachdem das Mintnet-Imperiums aufgrund der Durchsuchungen und Verhaftungen durch die Staatsanwaltschaft Kiel zusammengebrochen war, ist es über einen längeren Zeitraum relativ ruhig gewesen in Bezug auf Flirtportal mit den sogenannten Geister-Chats. Die Ruhe war trügerisch, denn mittlerweile gibt es mit logo-flirt.net ein Portal, welches an die alten Zeiten von Mintnet erinnert. Das liegt wohl daran, weil auf der Webseite mehrfach der Eindruck vermittelt wird, es sei alles kostenlos. Auch in den AGB finden sich keine Hinweise auf mögliche Kosten. Stutzig macht allein auf der Seite zur Registrierung ein Abschnitt, in welchem vom Kauf für Flirtpennys die Rede ist.

Was sind Flirtpennys?
Diese Flirtpennys kannst du für diverse Zusatzleistungen später dazu kaufen. Als Neukunde erhälst du zum start kostenfrei gleich 10 Flirtpennys zum probieren. Mit diesen Flirtpennys wird unsere Seite finanziert und ist deshalb auch komplett Werbefrei. Die Zusatzleistungen mit diesen Flirtpennys sind dann z.B. SMS versenden, damit dein Partner die Nachricht auch erhält wenn er mal nicht online ist. Der Kauf dieser Flirtpennys ist nacher denkbar einfach. Einfach die gewünschte Anzahl auswählen und sicher bezahlen über einen Paymentanbieter deiner Wahl. Wenn man das Kontigent dann aufgebraucht hat, kann man sich einfach wieder neue kaufen. Wie du siehst sind hier keine versteckte kosten bzw. Abofallen enthalten. Auch sichern wir mit den Flirtpennys das man nur Nachrichten an ernsthaft interresante Profile versendet ...

Offensichtlich gibt es doch kostenpflichtige Zusatzleistungen. Welche dies sind und die dazu gehörenden Kosten ist für einen Interessenten vor einer Anmeldung nicht ersichtlich. Ebenfalls nicht zu erkennen für die angemeldeten Nutzer sind die Animateure, welche sich laut AGB auch mit mehreren Identitäten am Chat beteiligen.

In diesem Chat setzt die Easy Talk UG Controller/innen ein, die unter mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese nicht besonders gekennzeichnet.

Also alles nach altbewährter Art des ehemaligen Firmengeflechts der Mintnet GmbH. Wenn ein Unternehmen wie die Easy Talk UG für ihr Flirtportal auch bezahlte Animateure, Betreuer oder Controller einsetzt, dann geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen. Alles andere spielt nur eine untergeordnete Rolle, wie auch die Möglichkeit dass ein "Kunde" seinen Flirtpartner kennenlernen und treffen möchte.

Das Portal logo-flirt.net wird betrieben von der Firma Easy Talk UG. Als Geschäftsführerin ist eine Frau Karen Maksultani aktiv.

Eine weitere Parallele zum früheren Mintnet-Imperium könnte in der Verschleierung der tatsächlichen Urheber des Portals liegen. Anscheinend ist die derzeitige Geschäftsführerin lediglich eine Marionette, während ihre Vorgänger die Drahtzieher des Portals sind.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 117249 Bekannt gemacht am: 23.05.2011 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

20.05.2011

Easy Talk UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 hat die Änderung des Musterprotokolls in Ziffer 4 beschlossen. Ausgeschieden Geschäftsführer: B., B., Handewitt, *21.07.1976. Bestellt Geschäftsführer: Bödecker, Jan Christian, Handewitt, *20.06.1979, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Für unseriöse und betrügerisch anmutende Geschäftspraktiken ist die Familie Bödecker seit Jahren bekannt. Für diverse Unternehmen aus dem Umfeld der damaligen Mintnet GmbH war B. B. Geschäftsführer. So war er beispielsweise gemeinsam mit Dirk von Wildenradt, einem der Hauptverantwortlichen des Mintnet-Betruges, auch Gesellschafter der spanischen Firma Call Easy S.L., welche für die Abzocke von SMSfree24 verantwortlich war.

Interessant ist auch der Name der aktuellen Firma, denn eine gleichnamige GmbH gab es 2004 schon einmal. Geschäftsführer war B. B..

  • EasyTalk GmbH (insolvent)
    Westerallee 162
    24941 Flensburg
    Amtsgericht: 24937 Flensburg (HRB 4906)
    Geschäftsführer: B. B.

Diese EasyTalk GmbH wurde von den Krankenkassen verklagt, weil keine Sozialabgaben für die Mitarbeiter bezahlt wurden. Darauf begann ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit, welches im Juni 2005 eröffnet wurde.

Amtsgericht Flensburg
56 IN 74/05
Beschluss


In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der

Easy Talk GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Flensburg HRB 4906 FL), ehemals geschäftsansässig Westeralle 162, 24941 Flensburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer B. B., wohnhaft Siedlerstraße 28 c, 24941 Jarplund-Weding

- Geschäftszweig des Unternehmens: Internetdienstleistungen -

werden die Verfahren - 56 IN 74/05 - (Insolvenzeigenantrag), - 56 IN 93/05 - (Antrag AOK Schleswig-Holstein), - 56 IN 180/05 - (Antrag DAK) und - 56 IN 186/05 - (Antrag Barmer Ersatzkasse) zur gemeinsamen Fortführung verbunden.
Es führt das Verfahren - 56 IN 74/05 -.

Über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 20. Juni 2005, 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Wegen Vermögenslosigkeit wurde die EasyTalk GmbH im Juli 2007 von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht. Nach der Insolvenz von B. B. hat seine Mutter Annegret die Geschäftsführung seiner anderen Firmen übernommen, wie zum Beispiel bei:

  • Best-Net GmbH
    Amtsgericht: 24937 Flensburg (HRB 5634)
    Geschäftsführer: Annegret Bödecker
    ehem. Geschäftsführer: B. B. (21.03.2006 - 01.03.2007)

  • Fine-Net GmbH
    Amtsgericht: 24937 Flensburg (HRB 5446)
    Geschäftsführer: Annegret Bödecker
    ehem. Geschäftsführer: B. B. (21.03.2006 - 29.03.2007)

Ein weiteres zweifelhaftes Betätigungsfeld war für B. B. auch die Abzocke per Dialer.

Registrierungsdatum: 24.05.2005
Adressierungsmerkmal: http://jump.ng.intexus.de/
Rufnummer: 90090001662
Hash-Wert: 744BFC03DFB343B09D5450719F3246E0AA495E53
Dateiname: final.exe
Dialer-Version: 2.1.1.336

Inhalteanbieter:
B. B. EFTA GmbH Schäferweg 3 24941 Flensburg

Quelle: Bundesnetzagentur

06.10.11

Großaktion gegen Auktionsportal "Molista"

Die Flensburger Auktionsplattform "Molista" steht im Visier der Ermittlungsbehörden. Dienstag durchsuchte die Polizei neun Objekte in der Fördestadt.

... Der Tatverdacht: Gewerbsmäßiger Betrug.

Stimmt der Verdacht, könnte über "Molista" seit einem dreiviertel Jahr in mehreren tausend Auktionen reichlich Kasse gemacht worden sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die nach Firmenangaben "schnellste Schnäppchenjagd im Netz" vor allem eine sehr teure gewesen sein dürfte. In 50-Cent-Schritten wurde hier rund um die Uhr auf Computer, Fernseher, Goldbarren und allerlei andere teure Gebrauchsgegenstände geboten. Das Blöde daran war nur: Niemand hat je einen Zuschlag erhalten. Stattdessen, davon gehen die Ermittlungsbehörden aus, steckten sich die Portalbetreiber das Geld selber in die Tasche. Es scheint genug zum Leben gewesen zu sein - und noch ein bisschen mehr. Die beiden Tatverdächtigen - Manfred B. (55) und sein Sohn Mark B. (35) - schätzen erlesene, schnelle Sportfahrzeuge ...

In diesem Zusammenhang hatten die beiden Betreiber übrigens schon einmal Probleme. Im Januar 2009 wurden die Räumlichkeiten einer ihrer früheren Firmen durchsucht, die pikanterweise direkt über der Harrisleer Polizeistation in der Geheimrat Dr. Schaedel-Straße residierte. Die Aktion im Januar 2010 stand im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die SMS-Mafia um die Flensburger Mint Net-Gruppe, die Telefon-Kunden um Millionen betrogen haben soll. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Flensburger Tageblatt

05.05.11

Haftbefehle im Mintnet-Prozess endgültig aufgehoben

Im Verfahren um den mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit SMS-Chat-Diensten gegen drei Firmenverantwortliche des Flensburger Unternehmens MintNet GmbH hat die zuständige 6. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel im Verlaufe einer mehrwöchigen Verhandlungspause vor dem kommenden 145. Verhandlungstag die bereits unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehle vollständig aufgehoben. Damit entsprach die Kammer einem entsprechenden Antrag der Verteidigung.

Die in dem Verfahren gegen vormals sechs mutmaßliche Tatbeteiligte übrig gebliebenen drei Hauptangeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. hatten bereits jeweils ein Jahr und sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht auf die Beschwerden der Verteidigung hin im vergangenen Sommer ihre Entlassung unter Auflagen anordnete. ...

Den drei Angeklagten wird täterschaftlicher gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. Mittels eines ausgeklügelten Firmengeflechts um die Flensburger MintNet GmbH sollen sie in der Absicht sich oder Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, den Be- und Vertrieb von Premium-Mehrwertdiensten verschleiert und arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert sowie zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt haben. ...

... Zwar gehe das Gericht auch weiter von einem dringenden Tatverdacht aus, stütze seine Entscheidung aber auf die Anerkennung des Verhaltens der Angeklagten, die sich seit ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft vollumfänglich an die ihnen erteilten Auflagen und Weisungen gehalten hätten.

Quelle und vollständiger Bericht: Wirtschaftsblatt.at

30.01.11

Mintnet-Prozeß: wurde die zuständige Staatsanwältin abgelöst?

Im Verfahren um den mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit SMS-Chat-Diensten gegen drei Firmenverantwortliche des Flensburger Unternehmens MintNet GmbH hat die Verteidigung mit Genugtuung die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung der zuständigen 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel, gegenüber dem Leiter der Staatsanwaltschaft Kiel auf die Ablösung der zuständigen Sitzungsvertreterin Dr.Maya Schönfeld hinzuwirken, offenbar Wirkung gezeigt hat. Auch am 120. Verhandlungstag am Montag, dem 24. Januar 2011 war die seit den strafrechtlichen Ermittlungen als zuständige Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft Flensburg mit dem Fall befasste Juristin, aus deren Feder auch die Anklage stammt, nicht mehr anwesend. ...

Quelle und vollständiger Bericht: BreakingNews - Kiel211.de

10.08.10

Zeugin schildert Erfahrungen im SMS-Chat-Prozeß

... Vor dem Kieler Landgericht schilderte die Frau am Montag im Prozess um mutmaßliche millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS ihre Erfahrungen mit einem „Ulli, 53“, der sich später als professioneller Chatter eines Call-Centers herausstellte.

In dem Verfahren müssen sich drei Hauptangeklagte seit knapp einem Jahr wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Sie sollen 700 700 Handy-Nutzer um etwa 46 Millionen Euro geschädigt haben. „Ulli“ habe sie über ihr Profil auf einer Flirtseite (myflirt.de) angeschrieben, als ein Freund nach einer langjährigen Beziehung Schluss gemacht habe, schilderte die Frau stockend. Sie ist sprachbehindert und leidet an Epilepsie. Als sie mit „Ulli“ Kontakt über das Internet aufnehmen wollte, war er nur über eine teure Kurzwahl-Nummer zu erreichen. Jeder Versuch, diese Nummer zu umgehen, schlug fehl, berichtete die Frau, ...

Quelle: Hamburger Abendblatt

Abgetrennte Verfahren im Mintnet-Prozess ausgesetzt

In einem überraschenden Schritt hat die 6.Große Strafkammer des Landgerichtes Kiel die beiden bereits abgetrennten Verfahren gegen zwei der Mitangeklagten im Betrugsprozess um den professionellen Be- und Vertrieb von SMS-Chat-Diensten durch ein Firmengeflecht um die Flensburger Firma MintNet GmbH unter der Maßgabe ausgesetzt, dass die Verfahrensbeteiligten eine Verständigung über eine Verfahrenseinstellung nach §153a StPO erreichen. Nach einer einmonatigen Verhandlungspause war es am heutigen Montag daher nicht zu der geplanten Fortsetzung der Beweisaufnahme gekommen. Die zuständige Große Wirtschaftsstrafkammer gab damit den früheren Anträgen der Verteidigung statt.

Gegen die ursprünglich wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagten mutmaßlichen Strohmänner Rainer S. und Mirko H., die zumindest nominelle Geschäftsführer und Directors von GmbHs und Ltd. im MintNet-Komplex gewesen sein sollen, war seit März getrennt von den übrigen drei Hauptangeklagten verhandelt worden. ...

Das Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten war am Montagmorgen mit der mit Spannung erwarteten Aussage einer Zeugin fortgesetzt worden, ...

Quelle und vollständiger Bericht: breaking-news.de

02.07.10

Mintnet-Prozeß: Hauptangeklagte wieder auf freiem Fuß

Nach rund 20 Monaten Untersuchungshaft kommen die Hauptangeklagten im Prozess um Flirt-SMS-Abzocke zunächst auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig setzte die Haftbefehle gegen die drei mutmaßlichen Betreiber von Call-Centern außer Vollzug, bestätigte Gerichtssprecherin Christiane Wien am Freitag auf Anfrage.

Der Zweite Strafsenat gab damit einer Haftbeschwerde der Verteidiger statt, bejahe aber nach wie vor dringenden Tatverdacht, sagte Wien. Die Haftbefehle bleiben bestehen, die Freilassung erfolgt unter strengen Auflagen wie Meldepflicht und Kontaktverbot zu Mitangeklagten und Zeugen. Die Anklage wirft den Männern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen rund 700.000 Handy-Nutzer um etwa 43 Millionen Euro geschädigt haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: shz.de

13.05.10

Mintnet-Prozess: Verfahren gegen Strohmann eingestellt

Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Werden alle Auflagen bis Oktober 2010 erfüllt ist die Einstellung endgültig. Heiko H. hatte dazu bereits am Vormittag die ersten 2.000,- Euro an die Gerichtskasse eingezahlt. Die Einstellung erfolgt bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, wenn und soweit die mutmaßliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies war bereits vor Monaten vom Gericht angeregt und seitens der 6. Großen Strafkammer nicht an eine Sacheinlassung geknüpft worden. In intensiven Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und der Verteidigerin Sabine U. Marx war man zu diesem Ergebnis gekommen. Auch für die anderen beiden, der Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen “Strohmänner” steht eine Verfahrenseinstellung im Raum. Ihre Verfahren waren zuvor aus strafprozessrechtlichen Gründen abgetrennt worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kiel211vorab

Auch die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten, Rainer Sawatzki und Mirko Heinzer werden vermutlich gegen Auflagen eingestellt, da sie vermutlich ebenfalls nur als Strohmänner agiert haben. Das Augenmerk richtet sich damit dann auf die als Hauptangeklagten Herren Heiko Ancker, Dirk von Wildenradt und Norman Worgall. Interessant sind in dem Zusammenhang die Kommentare zur Presseerklärung der Verteidiger von Heiko Hampfe.

23.03.10

Im Kieler Prozess um SMS-Betrug ist kein Ende in Sicht

Sie hofften auf den Traumpartner und wurden abgezockt - per Flirt-SMS für je 1,99 Euro. Ob damit aber tatsächlich 700 000 Handynutzer um mehr als 46 Millionen Euro geprellt wurden, wie die Anklage behauptet, versucht das Kieler Landgericht schon seit einem halben Jahr zu klären. Ein Ende des bundesweit bislang größten Strafverfahrens gegen mutmaßliche Betreiber von SMS-Chats ist nicht in Sicht. Auch ein Deal, wie sonst durchaus üblich in Wirtschaftsstrafsachen, erscheint derzeit abwegig.

.....

Die Verteidiger bezweifeln die Strafbarkeit der Premium-Dienste: ...
... Die Staatsanwältinnen dagegen sehen sich bestärkt durch Urteile aus Flensburg und Braunschweig.

So verurteilte das Flensburger Gericht die Ex-Mitarbeiterin eines Callcenters, das zum Firmengeflecht der Hauptangeklagten gehören soll, wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe. Die Braunschweiger Richter erkannten bei einem 30-Jährigen, der Singles über einen Profi-SMS-Chat abzockte, auf gewerbsmäßigen Betrug. Die Quittung: zweieinhalb Jahre Gefängnis.

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Die Mitangeklagten, die ihre Namen für Briefkastenfirmen der Hauptangeklagten hergegeben haben sollen, können auf Einstellung ihres Verfahrens gegen Geldauflagen oder Arbeitsleistungen hoffen. Darüber wollen Anklägerinnen, Verteidiger und Gericht nach Ostern per Absprache befinden. Die Kosten des Prozesses sind nicht absehbar. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

19.02.10

Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber

Zahl der Angeklagten könnte sich reduzieren

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

.....

... Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei - Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

Rückschlag für angeklagte SMS-Abzocker im Kieler Prozess

OLG Schleswig weist Haftbeschwerden im SMS-Chat-Prozess zurück

Die drei wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs angeklagten, mutmaßlich Hauptverantwortlichen eines Firmengeflechts um die Flensburger MintNet GmbH zum professionellen Be- und Vertrieb von sog. SMS-Chat-Diensten, Heiko A., Norman W. und Dirk von W. bleiben auch nach fast 15 Monaten weiterhin in Untersuchungshaft. Wie am Mittwoch von Seiten der Verteidigung bestätigt wurde, hat das OLG Schleswig die von den Verteidigern der drei inhaftierten Hauptangeklagten erhobenen erweiterten Beschwerden gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel, die jeweilige Haftfortdauer anzuordnen, zurückgewiesen.

Der erkennende 2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes sah trotz der Ausführungen der Rechtsanwälte weiterhin dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. ...

.....

Da am gestrigen Verhandlungstag (Anmerkung: 16.02.2010) erstmals Namen von 83 Franchisenehmern bekannt wurden, die das Geschäftsmodell samt Chat-Software und Internetplattform zunächst von der MintNet GmbH, später von deren mutmaßlichen Satellitenfirmen TMP Callcenter Service Nord GmbH und MN Clearing GmbH in Lizenz erwarben und so eigene SMS-Chats betrieben, gehen die Verteidiger nunmehr von mindestens 100 weiteren Verhandlungstagen zusätzlich zu der bisherigen Terminierung in das Jahr 2011 hinein aus.

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

01.02.10

AG Flensburg: Flirt-SMS-Abzocke ist Betrug

Professionelle Flirt-SMS-Chats sind Betrug - Das Flensburger Amtsgericht lässt daran keinen Zweifel. Es verurteilte die  Mitarbeiterin eines Call-Centers wegen Beihilfe zum Bandenbetrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist seit Montag rechtskräftig. Die 36-Jährige hatte jahrelang für ein Call-Center im Flirt-SMS-Chat gearbeitet, zuletzt als Teamleiterin. Sie kannte „das Geschäftsmodell“ und „wusste, dass es letztlich darum ging, gutgläubige Kunden“ durch Täuschung „zum SMS-Versand zu veranlassen“. Das Urteil hält fest, dass über 700.000 Handynutzer um rund 46 Millionen Euro geschädigt wurden.

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten - online

Ob das Kieler Landgericht, wo den Chefs der 36-Jährigen der Prozess gemacht wird, das aber genauso sieht, ist noch offen: Dort müssen sich seit September drei Hauptangeklagte als Betreiber von Call-Centern wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs verantworten. Für die Kieler Staatsanwaltschaft ist die Flensburger Entscheidung aber „das erste Urteil, das die eigene Rechtsauffassung bestätigt“, ...

... Die drei in Kiel Hauptangeklagten hätten sich zusammengetan, um ... einen „Firmenkomplex  ... zu gründen - ein Firmenkomplex mit sechs Hauptfirmen in Flensburg und Kiel und bis zu 350 Briefkastenfirmen vor allem im Ausland. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Abendblatt

07.01.10

SMS-Abzocker missbrauchten Fotos realer Personen

Der Prozeß gegen die mutmaßlichen SMS-Betrüger vor dem Kieler Landgericht zieht sich wohl noch weiter in die Länge und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Am Dienstag war ein ehemaliger Mitarbeiter als Zeuge geladen und hatte mit seinen Aussagen die Angeklagten belastet. Die Hauptangeklagten aus dem Firmengeflecht der Mintnet GmbH sitzen seit Anfang Dezember 2008 in Untersuchungshaft.

Mit gefälschten Daten sollten Betreiber teurer SMS-Chats Kunden angelockt und in großem Stil abgezockt haben. Fotos realer Personen seien ohne deren Wissen aus dem Internet heruntergeladen und mit gefälschten Identitäten versehen worden, sagte am Dienstag ein Zeuge vor dem Kieler Landgericht.

.....

... und erstellte in seiner Abteilung gefälschte Profile. Dazu habe man Fotos von Internet-Plattformen wie myspace.com heruntergeladen. Einer der Chefs habe ihm gegenüber mal auf eine Frage lapidar gesagt: „Macht doch was ihr wollt, ist doch eh alles illegal“.

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

30.10.09

Max Utilities Ltd. ist pleite

Bei den Unternehmen, die zum Geflecht der Mintnet GmbH gehören, geht das Firmensterben weiter. Wieder hat es mit der Max Utilities Ltd. einen der Satelliten erwischt.

Amtsgericht Flensburg
56 IE 2/09
Flensburg, 22.10.2009


In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAX UTILITIES LIMITED, Birmingham, eingetragen unter der Registernummer 5992359 im Companies House of Cardiff, mit gleichnamiger Zweigniederlassung (Handelsregister Amtsgericht Flensburg HRB 6608 FL), Apenrader Straße 64, 24939 Flensburg, früher Toosbüystraße 5, 24937 Flensburg, vertreten durch die Direktorin (Geschäftsführerin) Janice Görgner, Duvenstedter Damm 62 A, 22397 Hamburg - Geschäftszweig: Internet-Werbung und Online-Marketing - ist der am 12.02.2009 bei Gericht eingegangene Antrag der organschaftlichen Vertreterin der Schuldnerin vom gleichen Tage auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 22.10.2009 mangels Masse abgewiesen worden.

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

21.10.09

Erste Zeugenaussagen im Kieler Prozeß um SMS-Betrug

Flirt-SMS-Chats verfolgen laut Handbuch nur ein Ziel: Kunden abzuzocken. Zugleich setzen die Betreiber der Chats nach Zeugenaussagen alles daran, ihre Geschäfte zu verschleiern. Das wurde am Dienstag im Prozess um millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS vor dem Kieler Landgericht nach Schilderungen einer Zeugin und der Verlesung eines Handbuches mit Arbeitsanweisungen für professionelle Chatter deutlich. ...

.....

Die Angeklagten haben nach den Worten einer Zeugin ihre Geschäfte verschleiert. Sie hätten eine Vielzahl von Briefkastenfirmen in Norddeutschland und England betrieben, über die die Chats im Franchise-Verfahren gelaufen seien, sagte die frühere Mitarbeiterin der Hauptangeklagten. Die von ihr bearbeiteten täglichen „Berge von Post“ hätte sie nicht auf Firmencomputern speichern dürfen, sondern auf USB-Sticks, die sie mit nach Hause nehmen musste. „Es bestand die Anweisung, dass nichts im Betrieb verbleiben durfte, weil es schon mal eine Razzia gegeben hatte.“

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

17.10.09

Gegen Betreiber von SMS-Chats wurde seit mehreren Jahren ermittelt

Die in Kiel vor Gericht stehenden Betreiber von Flirt-SMS-Chats waren schon jahrelang im Fadenkreuz der Fahnder. Im Prozess um millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS sagte am Donnerstag eine leitende Kriminalbeamtin vor dem Landgericht, schon 2005 und 2007 sei deswegen in Flensburg ermittelt worden. Im April 2008 sei dann ein Call-Center in Kiel, im Dezember 2008 schließlich die Flensburger Firma von drei der Hauptangeklagten durchsucht worden.

.....

Sie habe eine umfangreiche Ermittlungsgruppe geführt, die fast täglich zusammengekommen sei, um das Geflecht von rund 350 Firmen aufzuschlüsseln, über die die Flirt-SMS-Abzocke mit professionellen Mitarbeitern aufgezogen worden sei, sagte die Zeugin. Auch zwei Bilanzbuchhalterinnen hätten zu dem Team gehört. Mit dem Fall sind nach Angaben der Verteidigung mindestens 150 Kriminalbeamte befasst gewesen, die möglicherweise auch als Zeugen geladen werden könnten.

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

Über die Fortsetzung des Prozesses gegen die Verantwortlichen des Firmengeflechts um die Mintnet GmbH berichtete das Hamburger Abenblatt. Anscheinend wird immer wieder versucht, den Prozeß mittels Befangenheitsanträgen zu verhindern oder zumindest zu verschleppen.

... Ihre zwölf Verteidiger versuchten bisher vergeblich, das Gericht und eine der Staatsanwältinnen ablehnen zu lassen...

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Abendblatt

25.09.09

Kieler Prozess um Flirt-SMS-Betrug unterbrochen

Der Kieler Prozeß gegen die Verantwortlichen des Firmengeflechts um die Mintnet GmbH hat noch nicht richtig begonnen, da gibt es schon die erste Pause. Anscheinend ist die Datenflut zu groß. Wohl deshalb gibt man der Verteidigung weitere Zeit zur Akteneinsicht.

Der Kieler Prozess um eine millionenfache Abzocke mit Flirt-SMS ist am Donnerstag für 14 Tage unterbrochen worden. Den zwölf Verteidigern soll so Akteneinsicht ermöglicht werden, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht, Gunther Döhring. Rund 95 Millionen Datensätze mit den Verbindungsdaten der Kurzwahlnummern, über die die SMS-Chats liefen, wurden gespeichert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten